BAföG - News
Zoom Vortrag BAföG Basics
Sie möchten studieren und sich über die Finanzierung informieren? Sie sind bereits Studierende und wissen nicht genau ob BAföG für Sie in Frage kommt? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir erklären in unserem Vortrag kurz und verständlich was BAföG ist, wie es funktioniert und wo Sie den Antrag stellen können.
Der Vortrag findet online über ZOOM statt.
Termin: Donnerstag, 22.06.23
Zeit: 13.00 bis 14.00 Uhr
Referentinnen: Sabine Stöhr & Larissa Müller
Kosten: kostenlos
Link für die Anmeldung:
https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/kultur/event/bafoeg-basics-bafoeg-kurz-erklaert/
31.05.2023
Auszahlung Heizkostenzuschuss 2
Derzeit kommt es noch zu Verzögerungen für Heizkostenzuschussberechtigte bei der Auszahlung des Heizkostenzuschusses 2 für BAföG-Bescheide die ab 01.03.2023 erstellt wurden.
31.05.2023
Einmalzahlung 200 €
Ab sofort steht das Antragsportal www.einmalzahlung200.de zur Verfügung.
Alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben oder in einer Fachausbildung sind, sollen eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung von 200 € erhalten. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zum genannten Stichtag.
Weitere Informationen zur Einmalzahlung unter
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html
Bei Fragen zum Erhalt des Zugangscodes ist Ihre jeweilige Ausbildungsstätte zuständig.
15.03.2023
Wärmefonds
In der Zeit vom 30.05.2023 - 09.06.2023 findet in der Leopoldstr. 15 keine Beratung zum Wärmefonds statt.
Ab sofort ist in der Leopoldstr. 15, EG Raum 016 eine Wärmefonds-Anlaufstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zur Abgabe von Anträgen für den Wärmefonds der Stadtwerke München eingerichtet.
Die Öffnungszeiten der Antragsannahmestelle des Paritätischen Wohlfahrsverbandes in der Leopoldstr. 15 finden sie unter: www.waermefonds.de/anlaufstellen.
Einen Antrag können in München gemeldete Studierende stellen, die den Bezug von BaföG- Leistungen nachweisen können und einen eigenen Haushalt führen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.waermefonds.de/.
Bitte beachten Sie, dass der SWM-Wärmefonds nicht beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden kann.
12.05.2023
Heizkostenzuschuss 2
Das Gesetz zum zweiten Heizkostenzuschuss ist am 16.11.2022 in Kraft getreten. Die Höhe des zweiten Heizkostenzuschlags beträgt 345,00 €. Entscheidend für den Anspruch auf den Heizkostenzuschuss 2 ist, dass die jeweilige Förderung für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 bewilligt wurde. Ansonsten gelten die selben Regelungen wie beim ersten Heizkostenzuschuss.
Der Heizkostenzuschuss 2 wird zum 28. März 2023 ausbezahlt. Sofern am 28.03.2023 noch kein BAföG-Bewilligungsbescheid, der den Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 umfasst vorliegt, wird der Heizkostenzuschuss 2 nach Erstellung des BAföG-Bewilligungsbescheides ausgezahlt.
26.04.2023
Heizkostenzuschuss 1
Wir freuen uns, dass der Termin zur Auszahlung des Heizkostenzuschusses feststeht. Am 04.10.2022 wird der Betrag von 230 Euro auf den Konten der BAföG-Empfänger/-innen eingehen.
Im März 2022 hatte der Deutsche Bundestag einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger/-innen beschlossen. Auch BAföG-Empfänger/-innen haben Anspruch auf diesen Zuschuss in Höhe von 230 Euro, wenn sie zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 31. März 2022 mindestens einen Monat lang BAföG erhalten haben und nicht bei den Eltern wohnen. Der Heizkostenzuschuss musste nicht extra beantragt werden, er wird jetzt automatisch ausgezahlt.
Weitere Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Gesetzestext: http://ow.ly/pgVj50JbWOJ
BAföG Reform 2022
Am 23.06.2022 wurden die BAföG-Änderungen zum Herbst 2022 beschlossen, welche ab dem 01.08.2022 (für Erstanträge) bzw. 01.10.2022 (für Weiterförderungsanträge) in Kraft treten werden.
Welche Änderungen treten mit der Umsetzung der 27. BAföG-Novelle in Kraft?
- Anhebung der BAföG-(Eltern)Einkommensfreibeträge um durchschnittlich 20,75%!
- Anhebung des BAföG-Einkommensfreibetrags für Studierende (Bisher 450 €/ mtl.)
- Minijob bis 520 €/ mtl. anrechnungsfrei
- Anhebung des BAföG-Vermögensfreibetrags (Bisher 8.200 €)
- Bis 30. Geburtstag 15.000 €
- Ab 30. Geburtstag 45.000 €
- Anhebung der BAföG-Bedarfssätze um durchschnittlich 5,75 %
- Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags von 150€ auf 160€/mtl.
- Anhebung der BAföG-Altersgrenze auf Studienbeginn unter 45 Jahren
- Bisher: Bachelor-Studienbeginn unter 30 und Master-Studienbeginn unter 35 Jahre
Weitere Details zu den jeweiligen Änderungen können Sie hier nachlesen!
27.06.2022
Digitaler BAföG-Antrag
Liebe Studierende!
Der neue digitale BAföG-Antrag ist für alle Studierenden in Bayern verfügbar. Weitere Informationen gibt es in unserer Pressemitteilung.
Über BAföGdigital kann eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen. Bitte laden Sie auch die Antragsformulare vollständig hoch.
Die Antragstellung über andere Online-Portale oder über E-Mail führt zu einer Verzögerung der Bearbeitung Ihres Antrags.
Neue BAföG-Formulare 2020
Liebe Studierende!
Ab Mitte September 2020 wird es neu gestaltete BAföG-Formulare geben. Diese sind optisch und inhaltlich überarbeitet. Eine besondere Neuerung ist das Formblatt 09, das es so bisher nicht gab.
Der zweite BAföG-Antrag wird künftig mit einem einzigen DIN-A4-Blatt möglich sein!
Die Formblätter 03 müssen die Eltern allerdings weiterhin ausfüllen.
Die vereinfachte Variante kann gewählt werden, wenn es keine Änderung bei Einkommen und Vermögen des Antragstellers gab.
Sinn der neuen Formblätter ist nicht nur eine Modernisierung des Designs, sondern auch eine Verbesserung der Verständlichkeit. Überflüssiges wurde gestrichen und die Texte überarbeitet.
31.08.2020
