Studierendenwerksbeitrag

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Studierendenwerksbeitrag: a brief explanation in English

Every student enrolled at a university within the jursidiction of the Studierendenwerk München Oberbayern (see list of universities served), has to pay a so-called “Studierendenwerksbeitrag" / “Grundbeitrag” / Semester fee. Before enrolment, each semester, students have to transfer the "Studierendenwerksbeitrag" to the respective university.

That's why ONLY THE UNIVERSITIES can tell if and when the Studierendenwerksbeitrag of one individual student was already paid and registered, or not.
So, please, contact your respective university (Academic Affairs Office/Office of the registrar etc.) if you have questions about the money transfer, or if the money has already been received. Thanks for your understanding.
 

Jede/-r Studierende, der an einer vom Studierendenwerk München Oberbayern betreuten Hochschule eingeschrieben ist, muss pro Semester einen Beitrag an das Studierendenwerk entrichten. Dieser sog. Grundbeitrag der Studierenden wird von der jeweiligen Hochschule erhoben und muss vor der Immatrikulation entrichtet sein. Ab dem Sommersemester 2026 beläuft sich der Betrag auf 97 Euro.
Weitere Informationen zum Grundbeitrag finden Sie hier.

Den Grundbeitrag müssen die Studierenden in jedem Fall entrichten, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie die Leistungen des Studierendenwerks beanspruchen. Hinweis: die hier amtlich bekannt gemachte Fassung der Satzung (Grundbeitragssatzung) ist verbindlich für die Wirksamkeit der Satzung (siehe § 7).

Für das Inkasso des Studierendenwerksbeitrags sind die Hochschulen zuständig. Sie erheben den Beitrag vor beziehungsweise mit der Immatrikulation und leiten diesen an das Studierendenwerk weiter. Bei Reklamationen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte unbedingt an das Immatrikulationsamt oder die Studentenkanzlei Ihrer Hochschule.

Die Kontoverbindungen für die Semesterbeiträge sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. 


LMU

Kontoverbindung der LMU können Sie Ihrem LMU-Beitragskonto/-Benutzerkonto entnehmen. Zuständig ist die Studentenkanzlei.


TUM

Kontoverbindung und Informationen über Studierendenwerksbeiträge


HM

Kontoverbindung und Zahlungsmöglichkeiten


Bitte erfragen Sie Kontoverbindung und Zahlungsmöglichkeiten anderer Hochschulen direkt dort in Studentenkanzlei oder Immatrikulationsamt.

Bitte beachten Sie: / Please note:

Das Studierendenwerk München Oberbayern kann nicht nachvollziehen, welche einzelne Person den Studierendenwerksbeitrag überwiesen hat. Denn die Hochschule erhält Ihr Geld.
Die Hochschule überweist dann dem Studierendenwerk einen Gesamtbetrag für alle Studierenden in einem Semester. Daher ist für das Studierendenwerk nicht klar, wer einen Beitrag überwiesen hat und wer nicht. Folglich kann das Studierendenwerk auch keine Korrekturen vornehmen oder Geld zurücküberweisen.

Bitte wenden Sie sich also bei Fragen dazu direkt an Ihre Hochschule.
 

E N G L I S H  V E R S I O N :

It’s not possible for the Studierendenwerk München Oberbayern to reconstruct which students have or have not paid their Studierendenwerk Fee. Because, it’s the university that receives your payment.
The university then transfers the entire amount for all students of that semester to the Studierendenwerk. For that reason, the Studierendenwerk has no possibility of knowing who has transferred the fee and who hasn’t. Therefore, it is also not possible for the Studierendenwerk to make any corrections or retransfer any money.

So, should you have any questions regarding this matter, please get in touch with your own university.

Noch Fragen?

Bitte konsultieren Sie unsere

Fragen zum Semesterticket / Solidarbeitrag des Semestertickets?

Wenn Sie Fragen zur generellen Konstruktion und Abwicklung des Solidarbeitrags Semesterticket haben, informieren Sie sich bitte hier.

Internationaler Studierendenausweis

Für die Ausstellung eines internationalen Studierendenausweises („International Student Identity Card“ oder kurz ISIC) ist das Studierendenwerk nicht zuständig.

In der Regel können sich immatrikulierte Studierende einen solchen Studentenausweis in verschiedenen Reisebüros ausstellen lassen, wenn die jeweilige Hochschule einen solchen Service nicht anbietet.

Weitere Informationen zu diesem Thema (auch über weitere Verkaufsstellen etc.) finden Sie z.B. unter www.isic.de oder hier.