Mietpreise, Wartezeiten, Wohnformen
Miete, Betriebskosten und Wartezeiten
Die Miete (Grundmiete und Betriebskosten) ist eine reine Kostenmiete, mit der alle Aufwendungen abgedeckt werden müssen. Zuschüsse zum laufenden Betrieb der Wohnanlage werden nicht gewährt. Die Miete wird monatlich mit Lastschriftverfahren von einem vom Mieter zu benennenden Konto abgebucht. Die Betriebskosten werden in Höhe der voraussichtlichen Kosten als monatliche Vorauszahlung mit der Miete abgebucht und nach Ablauf der Rechnungsperiode abgerechnet.
Die aktuellen Mietpreise und Wartezeiten der einzelnen Wohnanlagen erfahren Sie hier.
Wartezeiten
Bitte beachten Sie, dass die Wartezeit mit dem Bewerbungsdatum beginnt.
Die angegebenen Wartezeiten beruhen auf Durchschnittswerten und sind daher nur als Richtwert zu verstehen. Die Wartezeiten können sich im Laufe der Zeit noch verändern (also gegebenenfalls auch verlängern), daher empfehlen wir Ihnen, sich hier regelmäßig über die aktuellen Wartezeiten zu informieren.
Wohnformen
Um festzustellen, welche Wohnanlage für Sie die richtige ist, sollten Sie wissen, welche Wohnform Sie bevorzugen. Die Wohnanlagen bieten unterschiedliche Wohnformen an und es stehen nicht alle Wohnformen in allen Wohnanlagen zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich deshalb auf den Internetseiten oder der Wartezeit-Liste über die angebotenen Wohnformen, ehe Sie sich Online bewerben.
Es gibt folgende Wohnformen:
- Einzelzimmer (Dusche, Toilette und Küche werden in der Wohngruppe geteilt)
- Teilapartment (eigene Dusche und Toilette, die Küche wird in der Wohngruppe geteilt)
- Doublette (Einzelzimmer in einer WG, wobei sich zwei Personen ein Bad teilen. Die Küche wird von der gesamten WG-Bewohnerschaft geteilt.)
- Einzelapartment (eigene Dusche und Toilette, eigene Küchenzeile)
- Wohnung (großes Apartment oder 2-3 Zimmer-Wohnung) nur für Paare mit Kind (beide immatrikuliert)
- Alleinerziehenden-Apartment (1,5 Zimmer als Apartment oder in 2er WG)
- Behindertengerechtes Apartment/Zimmer (Apartment/Einzelzimmer in WG mit entsprechender Ausstattung)
Parkplätze
Das Studierendenwerk München Oberbayern vermietet in einigen Wohnanlagen Parkplätze. Für Studierende Bewohner kostet ein Parkplatz zwischen 6 und 30 Euro, für Fremdmieter liegen die Preise zwischen 15 und 57 Euro. Die Standorte der Stellplätze und Ihren Ansprechpartner finden Sie hier.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) – seit 01.04.2016 in Kraft
Informationspflichten, die die Unternehmer treffen, sind erst zum 01.02.2017 (§§ 36, 37 VSBG) in Kraft getreten
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet.
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl