Wohnplatz - FAQ

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Wohnplatz

Wie geht es nach erfolgter Onlinebewerbung weiter?

Sie kommen mit Datum Ihrer Bewerbung auf unsere Wartelisten und erhalten eine automatische Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbung. Sollte es bei Prüfung der Unterlagen/der Bewerbung noch Unklarheiten geben, erhalten Sie diesbezüglich eine E-Mail von uns.

Achtung: Dies kann nach erfolgter Bewerbung bis zu 7 Tagen dauern.
Bitte überprüfen Sie ebenfalls unter „Mein Account“ (FAQs Wohnplatzbewerbung), ob es Probleme beim Hochladen Ihrer Dateien gab.
Insbesondere nach dem Hochladen Ihrer Immatrikulation zu jedem Semesterbeginn.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung der Wohnplätze?

Freie Wohnplätze werden grundsätzlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen vergeben (Warteliste). Um eine ausgewogene Bewohnerstruktur in den Studierendenwohnheimen sicherzustellen, wird bei der Wohnplatzvergabe mit Quoten und Kontingenten gearbeitet.
Das Studierendenwerk München Oberbayern behält sich vor, in Einzelfällen von der Warteliste abzuweichen, um die Schaffung und Er-
haltung sozial stabiler Wohnstrukturen sicherzustellen.

Genauere Informationen zu den Quoten, Kontingenten und der Zuteilung finden
Sie in der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe unter Punkt 4.

 

Wann und wie erhalte ich mein persönliches Wohnplatzangebot (Festanschreiben)?

In der Regel erfolgt ein Wohnplatzangebot ca. 3-8 Wochen vor geplantem Einzug in Form eines Festanschreibens.
Dieses wird per E-Mail übermittelt, gemeinsam mit dem Mietvertrag und weiteren Unterlagen (Zusatzvereinbarung, Widerrufsbelehrung) in PDF-Form. Wird das Angebot abgelehnt bzw. erfolgt darauf keine Rückmeldung, verfällt die Bewerbung. Der fristgerechte Eingang des unterschriebenen Mietvertrags sowie der von der Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber unterschriebenen Bankeinzugsermächtigung ist zwingende Voraussetzung und gilt als Annahme des Wohnplatzangebots. Bei Ablehnung oder keiner Rückmeldung auf das Wohnplatzangebot oder bei nicht fristgerechter Annahme erlischt die Bewerbung. Es kann sich erneut auf einen Wohnplatz beworben werden, jedoch nicht unter Anrechnung jedweder vorheriger Wartezeit.

Wie werden kurzfristige frei werdende Wohnplätze vergeben (Schnellanschreiben an mehrere Personen)?

Aufgrund der Besonderheiten des studentischen Wohnens, kann es zu kurzfristigen Wohnplatzangeboten ca. 1-2 Wochen vor geplantem Einzug kommen, die in Form eines Schnellanschreibens vergeben werden. In einem solchen Fall erfolgt das Wohnplatzangebot an mehrere Bewerberinnen und Bewerber, die Zusage erhält gemäß dem Prioritätsgrundsatz die erste Rückmeldung. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber behalten ihren Platz auf der Warteliste.
Bitte beachten Sie: Sofern Sie die Zusage (erste Rückmeldung) von uns in Form eines Mietvertrags erhalten haben, senden Sie uns
diesen bitte fristgerecht unterschrieben wieder zurück. Bei nicht fristgerechter Rücksendung erlischt die Bewerbung.
Es kann sich erneut auf einen Wohnplatz beworben werden, jedoch nicht unter Anrechnung jedweder vorheriger Wartezeit.
Das Mietverhältnis kommt erst mit Unterschrift des Mietvertrags durch das STW zustande. In der Regel werden Erstmietverträge mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen.

Was muss ich machen, wenn ich ein barrierefreies oder ein speziell für Behinderungen ausgestatteten Wohnplatz benötige?

Liegt eine Beeinträchtigung in Form einer körperlichen Behinderung oder sonstiger Gründe einer besonderen Härte vor, kann dies bei der Wohnplatzvergabe priorisierend berücksichtigt werden. Die entsprechenden Nachweise sind der Bewerbung beizulegen. Die Bewerbung erfolgt zunächst online.

Zu beachten in diesem Fall:
Das Häkchen aufgrund eines Härtefalles ist in der Bewerbungsmaske unbedingt zu setzen.
Nachweise:
a. Schwerbehinderten Ausweis oder Feststellungsbescheid
b. Fachärztliches Attest (Attest eines Facharztes, welcher für den aufgrund der vorliegenden gesundheitlichen Einschränkung zuständig ist (bzw. die Fachausbildung hat) in deutsch, ggf. in englischer Übersetzung.
c. schreiben Sie parallel eine E-Mail an: haertefaelle@stwm.de mit einer kurzen Schilderung Ihrer Situation und den Bedarf an Wohnraum, den Sie benötigen

Sie erhalten nach Prüfung der Situation und Unterlagen zeitnah eine Antwort per E-Mail.

Kann ich das mir angeboten Zimmer vorher besichtigen?

Nein. Wir vermitteln keine Besichtigungstermine. Da unsere Wohnplätze durchgängig belegt sind, können wir keine offiziellen Besichtigungen organisieren.
Fotos der Anlagen und detaillierte Beschreibungen finden Sie auf unserer Website.

Wie sind die Mietvertragslaufzeiten geregelt?

Für Bachelor/-Lehramts/-Diplom/-Magister- und Staatsexamensstudiengänge gilt eine maximale
Wohnzeit von sieben Semestern, für Masterstudiengänge von vier Semestern. Eine Kumulation ist
ausgeschlossen. Bei einem Studiengangwechsel bleibt die Restwohnzeit erhalten. Die Voraus-
setzungen zur Wohnberechtigung müssen während der gesamten Wohnzeit vorliegen.

Warum wird mein Mietvertrag befristet abgeschlossen?

Wir passen unsere Mietverträge dem Studienverlauf an. Aufgrund von Sanierungen/ Baumaßnahmen kann die Laufzeit allerdings variieren. Eine Zusatzinformation darüber erhalten Sie zusammen mit dem Mietvertrag. Eine Verlängerung ist jedoch aufgrund von nicht ausgeschöpfter regulärer Wohnzeit ggf. möglich.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich meinen Mietvertrag über die Befristung hinaus verlängern?

Geltende Regelungen bei Mietvertragsabschluss NACH dem 01.04.2024:

Die Wohnzeit kann in besonderen Fällen verlängert werden. Zum Beispiel bei noch nicht ausgeschöpfter regulärer Wohnzeit, insbesondere
• bei Vorliegen eines akuten Härtefalls (insbesondere schwere Erkrankung, Tod eines nahen Angehörigen, Ehescheidungsverfahren, Schwangerschaft und Elternschaft im Studium)
• bei außerordentlichem studentischen Engagement
• bei nachweislich anstehendem Studienabschluss innerhalb eines weiteren Semesters (sog. Examensverlängerung). Die Examensverlängerung stellt die letzte Verlängerungsmöglichkeit dar.

Für die Bewertung der Härtefälle kann der Härtefallausschuss (siehe auch Punkt 6 der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe) herangezogen werden, für die Bewertung des außerordentlichen studentischen Engagements kann eine Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Wohnheime und des STW herangezogen werden.
Die Verlängerung aufgrund von Krankheit und aufgrund anstehendem Studienabschluss ist grundsätzlich auf jeweils ein Semester begrenzt. Die Verlängerung aufgrund außerordentlichem studentischen Engagements ist auf maximal zwei Semester begrenzt. Ausnahmen kann die Kommission festlegen.

Regelung bei Mietvertragsabschluss VOR dem 01.04.2024

Alle bis zum 31.03.2024 erworbenen Honorarsemester für eine etwaige Verlängerung der Wohnzeit bleiben bestehen. Die maximale Wohnzeit darf dabei 10 Semester nicht übersteigen.

1. Haussprecher und Wohnheim-/Servicepaket-Tutoren erhalten auf Antrag eine Verlängerung von bis zu maximal 4 Semestern pro Person.

3. Netzwerkadministratoren
Netzwerkadministratoren erhalten auf Antrag Honorarsemester von bis zu maximal 4 Semestern pro Person.

4. Besonderes soziales Engagement
Für besonderes Engagement in der Wohnanlage vergibt das StwM auf Antrag Honorarsemester von bis zu maximal 2 Semestern pro Person/Tätigkeit.

Für die Bewertung der Härtefälle kann der Härtefallausschuss (siehe auch Punkt 6 der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe) herangezogen werden.

Die Verlängerung aufgrund von Krankheit und aufgrund anstehendem Studienabschluss ist grundsätzlich auf jeweils ein Semester begrenzt.

Die Frist zur Beantragung eines Verlängerungssemesters ist jeweils der 01.06. bei Mietvertragsende zum 30.09. eines Jahres, bzw. der 01.12. bei Mietvertragsende zum 31.03. eines Jahres. Der Antrag wird per E-Mail anhand des entsprechenden Formulars gestellt.
Wohnzeitverlängerungen werden ausschließlich durch das STW und nur semesterweise genehmigt und stellen stets eine Einzelfallentscheidung dar. Ein Rechtsanspruch auf eine Wohnzeitverlängerung besteht nicht.

Kann ich eine Wohnzeitverlängerung aufgrund besonderer Härte beantragen?

Ja. Bitte lesen Sie hierzu die Frage zur allgemeinen Wohnzeitverlängerung und die Punkte 3 und 6 in der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.

Erhalte ich eine Erinnerung, dass mein Mietvertrag endet?

Ja. Bei Mietvertragsende zum 30.09. eines Jahres erhalten Sie im Zeitraum Mitte April bis Anfang Mai des selben Jahres eine E-Mail mit allen weiteren Informationen zur Verlängerung der Wohnzeit. Der Antrag ist fristgerecht mit allen Nachweisen bis spätestens 01.06. des aktuellen Jahres abzugeben.
Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Mietvertragsende zum 31.03. eines Jahres erhalten Sie im Zeitraum Mitte Oktober bis Anfang November des vorherigen Jahres eine E-Mail mit allen weiteren Informationen zur Verlängerung der Wohnzeit. Der Antrag ist fristgerecht mit allen Nachweisen bis spätestens 01.12. des aktuellen Jahres abzugeben.
Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Muss ich die Kaution vor Einzug überweisen?

Nein. Die Kaution wird in der Regel 20 Tage nach dem Erhalt der E-Mail "SEPA Ankündigung - Studierendenwerk München Oberbayern" abgebucht.

Wann wird die Miete abgebucht?

Die Abbuchung der Miete erfolgt jeweils zum 8. Tag eines Monats.
Wann die Abbuchung der ersten Miete erfolgt, entnehmen Sie bitte unserer E-Mail "SEPA Ankündigung - Studierendenwerk München Oberbayern", welche Sie
Bis zum 3. des Monats erhalten.

Wann und wo erhalte ich meine Schlüssel zum Einzug?

Zusammen mit der Rücksendung des vom Studierendenwerk unterschriebenen Mietvertrages erhalten Sie ebenfalls im Anhang die jeweilige, für Ihre Wohnanlage passende, Information zur Schlüsselausgabe.

Wofür ist der mit dem Mietvertrag übersandte "Hinweiszettel bei Einzug"?

Die Wohnplätze des Studierendenwerks München Oberbayern werden nahtlos vermietet.
Es besteht die Möglichkeit, dass Schäden in Ihrem Zimmer vorhanden sind und/oder noch anstehende Malerarbeiten nach Ihrem Einzug durchgeführt werden.
Mit den Unterlagen zum Mietvertrag erhalten Sie ein Formular, auf welchem Sie Schäden/Besonderheiten, die bei Einzug vorhanden sind, bitte melden.

Beachten Sie, dass bestehende Schäden, die nicht innerhalb der ersten zwei Wochen nach Einzug angezeigt wurden, nach Mietvertragsende von Ihrer Kaution abgezogen werden. Der ausgefüllte Hinweiszettel ist beim Hausmeister abzugeben.

Was muss ich nach Einzug alles machen?

Alle wichtigen Informationen zum Einzug finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Wohnen beim Studierendenwerk.

Sie erhalten nach Ihrem Einzug zusätzlich eine E-Mail von unserem Servicedesk mit allen wichtigen Informationen, sowie auch die Melde-/Wohnungsgeberbestätigung.

Muss ich den Rundfunkbeitrag (GEZ) selber zahlen?

Ja. Für Internet, Rundfunk und Fernsehen ist in Deutschland ein Betrag pro Haushalt zu entrichten.
Auch Studierende, die in Studierendenwohnheimen leben, sind beitragspflichtig (wer BAföG erhält kann sich befreien lassen).
Der Beitrag ist nicht in der Miete enthalten.
Teilweise kann dieser mit der WG geteilt werden. Bitte fragen Sie Ihre WG-Mitbewohner/-innen.
Die Übernahme des Rundfunkbeitrages durch das Studierendenwerk ist mietrechtlich nicht möglich.
Alle Informationen für Studierende finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.
 Nach erfolgter Anmeldung bei der Meldebehörde übermittelt die Behörde i. d. R. die Daten an den ARD ZDF Beitragsservice. Das bedeutet,
dass jeder Bewohner/jede Bewohnerin separat angeschrieben wird und folglich auf das Schreiben reagieren muss, um mögliche Strafe
zu vermeiden.

Kann ich meine eigenen Möbel mitbringen?

Ja. Unsere Zimmer sind grundmöbliert. Gerne dürfen Sie Ihr angemietetes Zimmer darüber hinaus selber gestalten z.B. kleinere Möbel mitbringen.
Davon ausgenommen sind die Gemeinschaftsräume in den WGs. Diese sind nicht mitvermietet, sondern lediglich zur zweckmäßigen Nutzung überlassen. Deshalb dürfen Sie hier keine eigenen Möbel und Gegenstände aufstellen.
Lagerungsmöglichkeiten für die vorhandenen Möbel sind nicht vorhanden. Um die Einlagerung müssen Sie sich bei Bedarf selbst kümmern.
WICHTIG: Die von uns gestellten ausgelagerten Möbel müssen nach Ihrem Auszug wieder im Zimmer vorhanden sein. Fehlendes Mobiliar wird Ihnen in Rechnung gestellt.

Gibt es Waschmaschinen in den Wohnanlagen?

Ja. Bitte informieren Sie sich vor Ort wo sich in Ihrer Wohnanlage die Waschmaschinenräume befinden. Gerne helfen Ihnen auch die Tutoren vor Ort dabei, sich in der Wohnanlage zurecht zu finden.

Ich habe einen Mangel/Schaden in meinem Zimmer festgestellt. Wie gehe ich vor?

Bitte loggen Sie sich auf unserer Homepage unter "Mein Account" ein und füllen eine Schadensmeldung aus.
Alternativ finden Sie im Bereich des Hausmeisterbüros Ihrer Wohnanlage einen QR-Code, den Sie scannen können. Auch von dort kommen Sie direkt zur Online-Schadensmeldung.
Die Zugangsdaten bestehen in der Regel aus der bei uns hinterlegten Mailadresse und einem automatisch generierten Kennwort, welches nicht selber geändert werden kann.
Dieses haben Sie bereits bei der Bewerbung erhalten und ist selbiges wie das zum Upload der Immatrikulation.

Kann ich meinen Mietvertrag vorzeitig kündigen?

Ja. Bitte wenden Sie sich dazu direkt per E-Mail oder persönlich an Ihre zuständige Verwaltungsstelle.

Was muss ich bei meinem Auszug beachten bzw. am Auszugstag alles machen?

Sie erhalten ca. 4–6 Wochen vor Auszug eine E-Mail mit allen Informationen zum Auszug.
Diese beinhaltet z.B. was zu reinigen ist, wo die Schlüssel abzugeben sind und einige weitere Informationen über die Kautionsrückzahlung.

Wie erhalte ich meine Post an die neue Adresse?

Bitte richten Sie bei der Post einen sog. Nachsendeauftrag ein. Damit wird Ihre Post automatisch an die neue Adresse weitergeleitet und landet nicht aus Versehen im alten Briefkasten.

Wo und wann muss ich meinen Schlüssel zurückgeben?

Sie erhalten ca. 4-6 Wochen vor Auszug eine E-Mail mit allen Informationen zum Auszug.
Diese beinhaltet z.B. was zu reinigen ist, wo die Schlüssel abzugeben sind und einige weitere Informationen über die Kautionsrückzahlung.

Kann ich einen persönlichen Termin zur Abnahme des Zimmers mit dem Hausmeisters vereinbaren?

Ja. Bitte beachten Sie: Die Wohnplätze des STWM werden nahtlos vermietet. Sofern Sie es wünschen bei der Abnahme persönlich am Auszugstag anwesend zu sein, kann dies u.U. zu größeren Wartezeiten führen. In diesem Fall bitten wir um Ihr Verständnis, denn die Wartezeit resultiert aus einer großen Zahl ausziehender Bewohner. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Hausmeister.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Die volle Kaution wird drei bis vier Monate nach Mietvertragsende auf das von Ihnen zuletzt genannte Konto erstattet, sofern keine Schäden bei der Wohnplatzrückgabe festgestellt wurden oder andere offene Forderungen bestehen.
Bitte beachten Sie, dass für die ausstehende Betriebskostenabrechnung 150,00 Euro einbehalten werden.

Darf ich meinen Wohnplatz zwischenvermieten?

Ja. Bitte lesen Sie dazu die Regelungen zur Zwischenmiete und melden diese fristgerecht unter Vorlage aller benötigten Nachweise bei Ihrer zuständigen Verwaltungsstelle an.
Nachweise:
- Grund der Zwischenvermietung (z.B. Praktikumsnachweis usw.)
- Immatrikulation Untermieter/-in
- Ausgefüllte Anmeldung zur Untermiete
Bitte beachten Sie: Die Zeit der Untermiete wird als Wohnzeit angerechnet und kann im Nachhinein NICHT an die reguläre Wohnzeit angehangen werden.

Was mache ich mit meinem Wohnplatz, wenn ich ins Ausland oder ins Praktikum gehe?

Sie haben hierzu zwei Möglichkeiten:

1. Sie vermieten Ihren Wohnplatz für die Zeit in der Sie nicht da sind unter. Bitte lesen Sie dazu die Regelungen zur Zwischenmiete und melden diese
ggf. fristgerecht unter Vorlage aller benötigten Nachweise bei Ihrer zuständigen Verwaltungsstelle an.
Nachweise:
- Grund der Zwischenvermietung (z.B. Praktikumsnachweis usw.)
- Immatrikulation Untermieter/-in
- Ausgefüllte Anmeldung zur Untermiete
Bitte beachten Sie: Die Zeit der Untermiete wird als Wohnzeit angerechnet und kann im Nachhinein NICHT an die reguläre Wohnzeit angehangen werden.

2. Sie beantragen eine sog. Wiederaufnahme. Diese ist jedoch nur möglich bei Abwesenheit von 1 Semester und nicht für z.B. nur 3-4 Monate.
Sie können die Mietzeit für ein Semester aussetzen, sofern Sie noch 1 Jahr Restwohnzeit haben. Hierzu setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Verwaltungsstelle in Verbindung. Dort müssen Sie die Wiederaufnahme beantragen.
Achtung: Sie müssen die komplette Zeit in der Sie nicht vor Ort sind, durchgehend an Ihrer Hochschule in München, Freising oder Rosenheim immatrikuliert sein, egal ob beurlaubt oder nicht.

Ablauf:

  1. Sie vereinbaren einen Auszugstermin mit der Verwaltungsstelle und beantragen unter Vorlage der Nachweise eine Wiederaufnahme.
  2. Sie geben einen ungefähren Zeitraum an, ab dem Sie voraussichtlich erneut einen Wohnplatz benötigen.
  3. Sie räumen Ihren Wohnplatz zum vereinbarten Termin komplett. Dieses wird neu vermietet.
  4. Sie melden sich ca. 6-8 Wochen vor gewünschtem erneuten Einzug bei Ihrer zuständigen Verwaltungsstelle und geben Bescheid, wann Sie wieder einziehen möchten. Sie werden dann bei der Belegung wieder mit eingeplant. A

Achtung: Ohne Rückmeldung Ihrerseits planen wir Sie nicht automatisch wieder ein.