Tipps für den Einzug

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Die Zusammenfassung der "Tipps für den Einzug" finden Sie hier als Checkliste für Neueinzügler.

Was beim Einzug zu beachten ist:

Meldebehörde

  • In Deutschland besteht die sogenannte Meldepflicht.
  • Studierende müssen Ihren neuen Wohnsitz in München beim KVR (Kreisverwaltungsreferat) im Bürgerbüro anmelden. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Für die Anmeldung des Wohnsitzes benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung. Diese erhalten Sie einige Tage nach Mietvertragsbeginn per E-Mail von der zuständigen Verwaltungsstelle.
  • Bitte melden Sie sich rechtzeitig (innerhalb von zwei Wochen nach Einzug) bei der zuständigen Meldebehörde an. Weitere Informationen erhalten Sie nach Einzug per E-Mail.
  • Bewohnerinnen und Bewohner der Hochschulorte Garching, Oberschleißheim, Rosenheim und Freising melden sich jeweils beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde. Weitere Informationen finden Sie hier:

Rundfunkbeitrag

  • Für Internet, Rundfunk und Fernsehen ist in Deutschland ein Betrag pro Haushalt zu entrichten.
  • Auch Studierende, die in Studierendenwohnheimen leben, sind beitragspflichtig. (Wer BAföG erhält kann sich befreien lassen.)
  • Der Beitrag ist nicht in der Miete enthalten.
  • Die Übernahme des Rundfunkbeitrages durch das Studierendenwerk ist mietrechtlich nicht möglich.
  • Weiterführende Informationen finden Sie hier.
  • Alle Informationen für Studierende finden Sie auf der Homepage ARD ZDF Beitragsservice.
  • Nach erfolgter Anmeldung bei der Meldebehörde übermittelt die Behörde i. d. R. die Daten an den ARD ZDF Beitragsservice. Das bedeutet, dass jeder Bewohner/jede Bewohnerin separat angeschrieben wird und folglich auf das Schreiben reagieren muss um, mögliche Strafen zu vermeiden.

Bankkonto

  • Das Studierendenwerk bucht ca. am 8. eines Monats die Miete per SEPA-Lastschriftmandat von einem Konto, welches Sie uns benennen, ab.
  • Die Kaution wird am Ende des Einzugsmonats von Ihrem Konto abgebucht.
  • Studierende, die kein europäisches Bankkonto haben bzw. in der folgenden Tabelle nicht aufgeführt sind, müssen ein Girokonto bei einer deutschen Bank eröffnen.
  • Studierende aus folgenden Ländern können ein Konto aus ihrem Land benennen:

    LandISO-CodeIBAN-Länge
    BelgienBE16
    DeutschlandDE22
    EstlandEE20
    FrankreichFR27
    IrlandIE22
    ItalienIT27
    LettlandLV21
    LitauenLT20
    LuxemburgLU20
    MaltaMT31
    MonacoMC27
    NiederlandeNL18
    ÖsterreichAT20
    Portugal (inkl. Azoren und Madeira)PT25
    San MarinoSM27
    Spanien (inkl. Kanaren)ES24
    ZypernCY28
  • Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Bank, dass das Studierendenwerk München Oberbayern von Ihrem Konto abbuchen darf.
  • Beachten Sie auch unsere FAQ zum Thema Miete und Kaution.

Haftpflichtversicherung

  • Das Studierendenwerk empfiehlt dringend den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Durch Sie als Bewohner/-in verursachte Schäden, können mit einer solchen Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Eigenabnahme des Zimmers nach Einzug

  • Das Studierendenwerk muss die Zimmer nahtlos vermieten, da es sich um öffentlich geförderten Wohnraum handelt.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass Schäden in Ihrem Zimmer vorhanden sind und/oder noch anstehende Malerarbeiten nach Ihrem Einzug durchgeführt werden.
  • Mit den Unterlagen zum Mietvertrag erhalten Sie ein Formular, auf welchem Sie Schäden oder ähnliches, die bei Einzug vorhanden sind, bitte melden.
  • Beachten Sie, dass bestehende Schäden, die nicht innerhalb der ersten zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden, nach Mietvertragsende von Ihrer Kaution abgezogen werden.

Internetanschluss

  • In jedem Mietobjekt befindet sich ein Internetanschluss (Kabel, kein WLAN).
  • Dieser Anschluss ist lediglich für Studienzwecke und nicht für andere Zwecken zu nutzen.
  • Die Benutzerordnung für das Datennetzwerk ist Bestandteil des Mietvertrages (Anlage 4).
  • Sofern für die Internetverbindung eine IP-Adresse notwendig ist, erhalten Sie diese mit den Unterlagen zu Ihrem Mietvertrag.

Zwischenvermietung

  • Die zugehörige Richtlinie und den Antrag auf Zwischenvermietung finden Sie hier.
  • Zwischenvermietungen an immatrikulierte Studierende sind bis zu einem Semester mit Genehmigung des Studierendenwerks möglich (z. B. während der Semesterferien oder aus Studiengründen wie z. B. ERASMUS, Praktikum u. a.).
  • Es kommt zur fristlosen Kündigung, sollten Sie Ihr Zimmer ohne Genehmigung oder zu einem überteuerten Preis zwischenvermieten ("Schwarzvermietung").

Gründe für Wohnzeitverlängerung

  • Tutortätigkeit
  • Honorartätigkeit für besonderes Engagement in der Wohnanlage (unentgeltliche Tätigkeit)
  • Netzwerkadministratorentätigkeit
  • Betreibung von Gemeinschaftseinrichtungen

Sicherheitstipps

Tipps für sicheres Wohnen und das Leben in der Stadt finden Sie hier.

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