Tipps für den Einzug
Die Zusammenfassung der "Tipps für den Einzug" finden Sie hier als Checkliste für Neueinzügler.
Was beim Einzug beachtet werden muss:
Meldebehörde
- In Deutschland besteht die sogenannte Meldepflicht.
- Studierende müssen Ihren neuen Wohnsitz in München beim KVR (Kreisverwaltungsreferat) im Bürgerbüro anmelden. Für genauere Informationen klicken Sie bitte hier.
- Dafür benötigen Sie die Wohnungsgeberbestätigung. Diese erhalten Sie ein paar Tage nach Mietvertragsbeginn per E-Mail von der zuständigen Verwaltungsstelle.
- Bitte melden Sie sich rechtzeitig (innerhalb von zwei Wochen nach Einzug) bei der zuständigen Meldebehörde an. Weitere Infos erhalten Sie nach Einzug per E-Mail.
- BewohnerInnen der Hochschulorte Garching, Oberschleißheim, Rosenheim und Freising melden sich jeweils beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde. Genauere Infos hier:
Rundfunkbeitrag
- Für Internet, Rundfunk und Fernsehen ist in Deutschland ein Betrag pro Haushalt zu entrichten.
- Auch Studierende, die in Studentenwohnheimen wohnen sind beitragspflichtig. (Wer BAföG erhält kann sich jedoch befreien lassen.)
- Der Beitrag ist nicht in der Miete enthalten.
- Die Übernahme des Rundfunkbeitrages durch den Vermieter (sprich das Studierendenwerk) ist mietrechtlich nicht möglich.
- Weiterführende Informationen stellt das Studierendenwerk hier zur Verfügung.
- Alle Infos speziell für Studierende finden Sie auf der Homepage ARD ZDF Beitragsservice.
- Nach erfolgter Anmeldung bei der Meldebehörde übermittelt die Behörde i.d.R. die Daten an den Rundfunkbeitrag. Das bedeutet, dass jeder Bewohner separat angeschrieben wird und folglich auf das Schreiben reagieren muss um mögliche Strafen zu vermeiden.
Bankkonto
- Das Studierendenwerk bucht ca. am 8. eines Monats die Miete per SEPA-Lastschriftmandat von einem Konto, welches Sie uns benennen, ab.
- Die Kaution wird am Ende des Einzugsmonats von Ihrem Konto abgebucht.
- Studierende die kein europäisches Bankkonto haben bzw. in der folgenden Tabelle nicht aufgeführt sind, müssen ein Girokonto bei einer deutschen Bank eröffnen.
- Studierende aus folgenden Ländern können ein Konto aus ihrem Land benennen:
Land ISO-Code IBAN-Länge Belgien BE 16 Deutschland DE 22 Estland EE 20 Frankreich FR 27 Irland IE 22 Italien IT 27 Lettland LV 21 Litauen LT 20 Luxemburg LU 20 Malta MT 31 Monaco MC 27 Niederlande NL 18 Österreich AT 20 Portugal (inkl. Azoren und Madeira) PT 25 San Marino SM 27 Spanien (inkl. Kanaren) ES 24 Zypern CY 28 - Achtung: Bitte klären Sie mit Ihrer Bank, dass das Studierendenwerk München Oberbayern von Ihrem Konto abbuchen darf!
Haftpflichtversicherung
- Das Studierendenwerk empfiehlt dringend den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Durch Sie als Bewohner verursachte Schäden, können mit einer solchen Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Eigenabnahme des Zimmers nach Einzug
- Das Studierendenwerk muss die Zimmer nahtlos vermieten, da es sich um öffentlich geförderten Wohnraum handelt.
- Es besteht die Möglichkeit, dass Schäden in Ihrem Zimmer vorhanden sind und/oder noch anstehende Malerarbeiten nach Ihrem Einzug durchgeführt werden.
- Bei Einzug/Schlüsselausgabe erhalten Sie von uns ein Formular auf welchem Sie Schäden oder ähnliches, die bei Ihrem Einzug vorhanden sind, eintragen sollen.
- Beachten Sie, dass bestehende Schäden, die nicht innerhalb der ersten zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden, nach Auszug von Ihrer Kaution abgezogen werden.
Internetanschluss
- Jeder Bewohner hat in seinem Zimmer einen Internetanschluss (Kabel, kein WLAN).
- Diesen Anschluss dürfen Sie nur zu Studienzwecken und nicht zu anderen Zwecken nutzen.
- Von der Verwaltung erhalten Sie am Einzugstag eine IP-Adresse, die Sie einrichten müssen, danach ist Ihr Anschluss funktionsfähig.
- Die Benutzerordnung für das Datennetzwerk ist Bestandteil des Mietvertrages (Anlage 3).
Zwischenvermietung
- Zwischenvermietungen an immatrikulierte Studierende sind bis zu einem Semester mit Genehmigung des Studierendenwerks möglich (z.B. während der Semesterferien oder aus Studiengründen wie z.B. ERASMUS, Praktikum u.a.). Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Verwaltungsstelle.
- Eine Anmeldung der Zwischenvermietung in der zuständigen Verwaltungsstelle ist dafür erforderlich.
- Es kommt zur fristlosen Kündigung, sollten Sie Ihr Zimmer ohne Genehmigung oder zu einem überteuerten Preis zwischenvermieten ("Schwarzvermietung").
Gründe für Wohnzeitverlängerung
- Haussprecher - oder Tutorentätigkeit
- Honorartätigkeit für besonderes Engagement in der Wohnanlage (unentgeltliche Tätigkeit)
- Netzwerkadministratorentätigkeit
- Betreibung von Gemeinschaftseinrichtungen
Leben im Wohnheim
Als Hilfestellung für das Leben im Wohnheim bietet das Studierendenwerk hier wichtige Regeln und ein Wohnheimwörterbuch.
Des Weiteren möchten wir auf einige Tipps zur Sicherheit hinweisen.