Finanzierung, Downloads & Ansprechpartner

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Kinderzuschlag

Den Kinderzuschlag bekommen Eltern von studierenden Kindern, wenn sie genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Auf dieser Seite finden Sie alle notwendingen Informationen zum Kinderzuschlag.

Eine interaktive Berechnungshilfe steht Ihnen unter www.familienkasse.de mit dem KiZ-Lotsen zur Verfügung. Die Berechnungshilfe ermittelt einen möglichen KiZ-Anspruch schnell und einfach.
 

Kindergeld

An dieser Stelle erfahren Sie alles notwendige über das Kindergeld. Denken Sie daran das Kindergeld rechtzeitig zu beantragen, da eine rückwirkende Auszahlung nur für die letzten 6 Monate vor Antragsstellung möglich ist.
Angebote und aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.familienkasse.de

Elterngeld

Mehr Teilzeitmöglichkeiten und flexiblerer Partnerschaftsbonus

Für Eltern, die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, steigt die zulässige Arbeitszeit von 30 auf 32 Wochenstunden. Der Partnerschaftsbonus für die parallele Teilzeit beider Eltern kann künftig mit 24 - 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 - 30 Wochenstunden bezogen werden. Zudem wird er an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Während Eltern diesen bisher 4 Monate am Stück beziehen mussten, kann er demnächst zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verlängerung.

Darüber hinaus verändert der Bezug von Einkommensersatzleistungen, wie bspw. Kurzarbeitergeld oder Krankengeld, zukünftig nicht mehr die Höhe des Elterngeldes Bisher hatte sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.

 

Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate

Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier. Die zusätzlichen Basiselterngeld-Monat können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln und so noch länger Elterngeld beziehen. 

 

Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften wird künftig ermöglicht, dass ihre Einnahmen im Elterngeld besser berücksichtigt werden. Wenn ihre selbständigen Nebeneinkünfte im Schnitt weniger als 35 Euro im Monat betrugen, können Eltern beantragen, dass allein ihre nicht-selbständigen Einkünfte in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt für das Elterngeld berücksichtigt werden. Bisher galt für sie pauschal das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt. 

 

Anpassung der Einkommensgrenzen

Zukünftig sollen nur noch Eltern, die gemeinsam höchstens 300.000 Euro im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

 

Weitere Details sowie Beispiele für Konstellationen und Berechnungen finden Sie auf dem Familienportal des BMFSFJ.

Stipendium für das erfolgreiche Studium mit Kind

Seit dem Wintersemester 2016/17 vergibt der Studentenhilfe München e.V. ein Stipendium für das erfolgreiche Studium mit Kind. Das Angebot ist speziell für in Vollzeit studierende Eltern konzipiert.

Mit Kind zu studieren ist nicht einfach. Daher hat der Verein Studentenhilfe e.V. speziell für diese Zielgruppe ein Stipendium ins Leben gerufen, das den erfolgreichen Studienabschluss studierender
Eltern sichern soll. Neben einer monatlichen finanziellen Förderung bis zu zwei Semester, werden die Stipendiaten zusätzlich durch die Beratung für Schwangere und Studierende mit Kind des Studierendenwerks
München kompetent in allen Fragen des Studienalltags beraten und unterstützt. So wollen wir sichergehen, dass dem erfolgreichen Studienabschluss nichts im Wege steht.

Nähere Informationen zum Stipendium erhalten Sie hier.

Informationen zum Bayerischen Krippengeld

Voraussetzungen:

  • Das Kind hat das 1.Lebensjahr vollendet
  • Das Kind besucht eine BayKiBiG geförderte Einrichtung (Hinweis: Dies trifft auf alle Kitas des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.V. zu)
  • Die Eltern zahlen Elternbeiträge für die Betreuung und Verpflegung, die nicht von öffentlichen Stellen (z.B.Jungendamt) übernommen werden
  • Die haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000€ wird nicht überschritten. Für jedes weitere Kind, im Kindesgeldbezug, ehöht sich die Einkommensgrenze um 5.000€
  • Der Antragssteller ist personensorgeberechtigt (in der Regel die Eltern).

Höhe des Krippengeldes:

  • Max. 100€ pro Kind/Monat
  • Bei geringeren Elternbeiträgen wird das Krippengeld in Höhe der tatsächlichen Kosten gezahlt.

Nähere Informationen zum Bayerischen Krippengeld erhalten Sie HIER.

Studierendenwerk

Das Studierendenwerk bietet Ihnen Beratung rund um das Thema  "Studieren mit Kind".
Nähere Informationen erhalten Sie HIER.

Momentane Erreichbarkeit:
Unsere Sprechzeiten finden Do. von 14:00 bis 17:00 Uhr und Fr. von 10:00 bis 13:00 Uhr
vorübergehend unter der Rufnummer +49 89 38196-1510 statt.

LMU

Die Zentrale Studienberatung der Ludwig-Maximilians-Universität München bietet eine Beratungsstelle rund um das Thema "Studieren mit Kind an der LMU München".

Service Telefon 089/ 2180/3124
studierenmitkind@lmu.de

TUM

Der Familienservice der TUM berät Studierende dabei, Familie und Studium bestmöglich miteinander zu vereinbaren.

Ansprechpartnerinnen

Doris Halm
Familienservice für München und Garching
Tel: 089/ 289-22319; halm@zv.tum.de

Monika Laschinger
Familienservice Weihenstephan
Tel: 0174/ 6954895; familienservice@wzw.tum.de

Hochschule München

Schwangere und Studierende mit Kind an der Hochschule München können sich zur Beratung an das Familienbüro wenden. Mehr Informationen finden Sie auf folgender Webseite: www.hm.edu/familienbuero

Ansprechpartnerin

Judith Bub
Koordinatorin Stud. Angelegenheiten- Lernzentrum- Familienbüro für Studierende
Tel: 089/ 12651283; judith.bub@hm.edu

Gebührenordnung zum Download

Genaue Informationen zu den Buchungszeiten und Betreuungskosten finden Sie in unserer Gebührenordnung.