Bewerbungsprozess

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Was geschieht von der Bewerbung bis zum Einzug?

1. Bewerbung

Nach erfolgter Onlinebewerbung erhält der/die Bewerber/in eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail. Darin ist außerdem eine Übersicht der Bewerbungsdaten enthalten. Hier wird auf den nächsten Termin zur Abgabe der Immatrikulationsbestätigung verwiesen, wenn die Bewerbung aktiv bleiben soll.

Die Erinnerungsmail zum Hochladen der Immatrikulationsbestätigung wird ca. 4 Wochen vor Abgabetermin versandt.

Nach Eingang der Immatrikulationsbescheinigung wird der Erhalt bestätigt - gleichzeitig wird auf die bestehenden Wartezeiten verwiesen und mitgeteilt, dass das Studierendenwerk in der Regel 4-8 Wochen vor einem möglichen Einzug ein Wohnplatzangebot per E-Mail verschickt. (Ausnahme: siehe Schnellanschreiben)

2. Wartezeit

Die angegebenen Wartezeiten sollen den Bewerbern Orientierungshilfe sein. Es handelt sich dabei um Erfahrungswerte, die auch bei Nachfrage nach der genauen Position in der Warteliste keinen Aufschluss über einen genauen Einzugstermin geben können (Hintergrund: Die Anzahl von Kündigungen sowie die Bereinigung der Warteliste nach der IB-Abgabe kann nur eingeschätzt werden). Deshalb bitten wir unsere Bewerber, das Bewerbungsdatum zu notieren und die entsprechende Wartezeit einzuplanen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Auskunft über Ihre Position auf der Warteliste geben. Von Nachfragen bitten wir daher abzusehen.

3. Mietvertrag

3.1 Procedere Festanschreiben

  • Annahme des Wohnplatzes

    Der/die Bewerber/in erhält per E-Mail ein Wohnplatzangebot mit einem Termin zur Rücksendung der Bankeinzugsermächtigung (Festanschreiben). Die Rücksendung der Bankeinzugsermächtigung gilt als Annahmebestätigung des Wohnplatzes. Im Wohnplatzangebot sind die Kontaktdaten der jeweiligen Verwaltungsstelle zur Erledigung der Vertragsformalitäten genannt. Bei Unterzeichnung des Mietvertrages wird über die Schlüsselausgabe informiert.

  • Nichtannahme des Wohnplatzes → Bewerbung erlischt!

    Sollte das Studierendenwerk auf das Festanschreiben keine Reaktion des/der Bewerbers/in erhalten, verfällt die Bewerbung. Der/die Bewerber/in wird von der Warteliste gestrichen.

3.2 Procedere Schnellanschreiben

Aufgrund verschiedener Umstände werden Wohnplätze mitunter kurzfristig frei.

Sucht das Studierendenwerk München Oberbayern kurzfristig einen neuen Mieter werden sogenannte "Schnellanschreiben" an mehrere Bewerber/innen gleichzeitig verschickt.

Das bedeutet, diese Wohnplätze werden einer größeren Zahl von Bewerbern angeboten als Zimmer frei sind. Das Wohnplatzangebot ist nicht verbindlich, d.h. wenn das Studierendenwerk keine Reaktion bekommt, verbleibt der/die Bewerber/in auf der Warteliste. Der/die Bewerber/in, der/die den Wohnplatz als erste/r annimmt, erhält den Wohnplatz.

Fragen und Anregungen?

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