Satzungen des Studierendenwerks München Oberbayern
Bekanntmachung:
Aussetzung der Solidarbeitragssatzung
Aufgrund des aktuell bestehenden 43-Euro-Tickets (vorher: 29-/38-Euro-Ticket) für Studierende in Bayern ist die Solidarbeitragssatzung seit dem Wintersemester 2023/24 bis auf Weiteres ausgesetzt. Das bedeutet, dass der Solidarbeitrag nicht mehr fällig ist. Der Studierendenausweis gilt damit auch nicht mehr als Fahrkarte für den MVV. Der Grundbeitrag (auch: Studierendenwerksbeitrag oder Semesterbeitrag) ist weiterhin zu zahlen und beläuft sich ab dem Sommersemester 2026 auf 97 Euro.
Infos zum vergünstigten ÖPNV-Ticket für Studierende (Öffentlicher Personennahverkehr)
Grundbeitragssatzung
gültig ab 01.11.2026
Hier finden Sie die Grundbeitragssatzung (betrifft den Studierendenwerksbeitrag oder auch 'Semesterbeitrag') des Studierendenwerks München Oberbayern.
Derzeit sind 15 Hochschulen in unserem Zuständigkeitsbereich.
Die Satzung gilt ab dem 01.11.2026 und wurde nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) beschlossen.
Grundbeitragssatzung (bis 31.10.2026)
gültig vom 01.10.2025 bis 31.10.2026
Hier finden Sie eine frühere Version der Grundbeitragssatzung (betrifft den Studierendenwerksbeitrag oder auch 'Semesterbeitrag') des Studierendenwerks München Oberbayern.
Die Satzung galt vom 01.10.2025 bis 31.10.2026 und wurde nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) beschlossen.
Noch Fragen?
Bitte besuchen Sie unseren FAQ-Bereich für den Grundbeitrag / Studierendenwerks-Beitrag.
Bekanntmachungssatzung
gültig seit 15.02.2024
Hier finden Sie die Bekanntmachungssatzung des Studierendenwerks München Oberbayern. Diese regelt die Bekanntmachung und Veröffentlichung der Satzungen.
Solidarbeitragssatzung - bis auf Weiteres ausgesetzt
Bekanntmachung:
Aussetzung der Solidarbeitragssatzung
Aufgrund des aktuell bestehenden 43-Euro-Tickets (vorher: 29-/38-Euro-Ticket) für Studierende in Bayern ist die Solidarbeitragssatzung seit dem Wintersemester 2023/24 bis auf Weiteres ausgesetzt. Das bedeutet, dass der Solidarbeitrag nicht mehr fällig ist. Der Studierendenausweis gilt damit auch nicht mehr als Fahrkarte für den MVV. Der Grundbeitrag (auch: Studierendenwerksbeitrag oder Semesterbeitrag) ist weiterhin zu zahlen und beläuft sich ab dem Sommersemester 2026 auf 97 Euro.
Infos zum vergünstigten ÖPNV-Ticket für Studierende (Öffentlicher Personennahverkehr)
In unserem Archiv der Solidarbeitragssatzung finden Sie die derzeit ausgesetzte Satzung und Änderungssatzung.


