Bewerbung
Richtlinie zur Wohnplatzvergabe
Bitte beachten Sie die Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.
Liebe Studierende,
vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Wohnplätzen.
Bevor Sie Ihre Bewerbung im Online-Formular eingeben, bitten wir Sie, sich mit unseren Wohnanlagen, den Wohnformen, den aktuellen Wartezeiten sowie den zugehörigen FAQ vertraut zu machen.
Erststudierende/Abiturienten
Bitte beachten Sie: Die Bewerbung für Erststudierende/Abiturienten ist für das Wintersemester ab dem 15. Mai im Jahr des Studienbeginns und für das Sommersemester ab dem 15. November im Jahr vor Studienbeginn möglich.
Ihre Bewerbung auf einen Wohnplatz ist vollständig, wenn Sie
- das Formular Online-Bewerbung vollständig ausgefüllt haben und die folgenden Unterlagen beifügen:
- Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass oder Ihren Aufenthaltstitel,
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) - wenn bereits vorliegend,
- Ihren Zulassungsbescheid - wenn bereits vorliegend.
Studierende
Ihre Bewerbung auf einen Wohnplatz ist vollständig, wenn Sie
- das Formular Online-Bewerbung vollständig ausgefüllt haben und die folgenden Unterlagen beifügen,
- Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass oder Ihren Aufenthaltstitel,
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
- Ihre Immatrikulationsbescheinigung oder Ihren Zulassungsbescheid,
- Ihr Abschlusszeugnis des ordentlich vorausgegangenen Studiums.
Härtefälle/Studierende mit Kind
Ihre Bewerbung auf einen Wohnplatz ist vollständig, wenn Sie
- das Formular Online-Bewerbung vollständig ausgefüllt haben und die folgenden Unterlagen beifügen,
- Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass oder Ihren Aufenthaltstitel,
- Erststudierende/Abiturienten: Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) - wenn bereits vorliegend. Ihren Zulassungsbescheid - wenn bereits vorliegend.
- Studierende: Ihre Immatrikulationsbescheinigung oder Ihren Zulassungsbescheid sowie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) sowie Ihr Abschlusszeugnis des ordentlich vorausgegangenen Studiums.
- Mutterpass/Gebursturkunde oder Schwerbehindertenausweis oder fachärztliches Attest.
Beachten Sie bitte die im weiteren Textverlauf stehenden Informationen sowie die Härtefall-FAQ/Punkt4.
Die Vergabe der Wohnplätze erfolgt, in der Regel, nach Bewerbungsdatum. Genaue Erläuterungen hierzu finden Sie in der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.
Ein Wohnplatzangebot (Festanschreiben) erhalten Sie ca. drei bis acht Wochen vor Mietvertragsbeginn per E-Mail. Bitte berücksichtigen Sie jedoch die voraussichtliche Wartezeit sowie die zugehörigen FAQ.
Bei weiteren Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen die Online-Bewerbung gern zur Verfügung.
Erläuterungen zu Härtefällen und Studierenden mit Kind
Härtefallantrag bei der Wohnplatzvergabe
Ein Härtefallantrag setzt eine außergewöhnliche Notlage voraus, bei der eine schwere gesundheitliche oder soziale Einschränkung die Person auf dem freien Wohnungsmarkt so erheblich benachteiligt, dass eine bevorzugte Vergabe ggf. erforderlich ist. Rein finanzielle Engpässe oder Notlagen begründen keinen Härtefall. Auch für Studierende mit Kind gelten besondere Zugangsvoraussetzungen für entsprechende Wohnheimplätze.
Da es sich ausschließlich um Einzelfallentscheidungen nach strengen Prüfkriterien handelt, legen Sie Ihrem Antrag im Bewerbungsportal sowie per E-Mail an haertefaelle@stwm.de entsprechende amtliche und/oder fachärztliche Nachweise in deutscher Sprache bei.
Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung in den FAQ zu Härtefällen sowie in der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.
Studierende mit Kind
Wohnraum für Alleinerziehende und Familien mit Kind ist nur begrenzt verfügbar. Die Bewerbung erfolgt online UND per E-Mail an haertefaelle@stwm.de
Die Vergabe erfolgt nach Warteliste, auch hier ist mit einer Wartezeit zu rechnen.
Wohnberechtigt sind Alleinerziehende sowie Familien mit Kind.
Die Voraussetzungen der Richtlinie Wohnplatzvergabe sind zu erfüllen.
Beachten Sie die FAQ Wohnplatzbewerbung und FAQ Härtefälle und Paare.