An was muss ich denken?
Checklisten für den Antrag
Als erstes müssen Sie ein paar Unterlagen zusammentragen. Alles, was Sie im Normalfall benötigen, finden Sie auf dieser Seite. Wenn Sie noch keinen Studienplatz haben, warten Sie bitte auf die Zulassung zum Studium. Der Ort der Hochschule entscheidet darüber welches Amt für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig ist.
Welche Änderungen muss ich mitteilen?
Nach der Antragstellung oder während des Bewilligungszeitraums müssen Sie unbedingt alle berechnungsrelevanten Änderungen mitteilen. Dazu kann das Formular Änderungsmitteilung benutzt werden (beim Online-Antrag heißt das Formular Änderungsanzeige). Relevant ist auf jeden Fall alles, wonach in den Formblättern gefragt wird. Sonst droht Ihnen nicht nur eine Rückforderung, sondern womöglich auch ein Bußgeld.
Beispielsweise bei den folgenden Punkten sind Änderungen unbedingt zeitnah mitzuteilen. Manche betreffen die Eltern bzw. Ehegatten und Lebenspartner.
- Beendigung, Abbruch oder Unterbrechung des Studiums
(Urlaubssemester, längere Krankheit, Exmatrikulation)
- Wechsel der Fachrichtung (auch im Nebenfach)
- neue Adresse (Mitteilung mit Unterschrift!)
- Einzug bei den Eltern oder in eine Wohnung, die diesen gehört
- neue Bankverbindung (Mitteilung mit Unterschrift!)
- höheres Einkommen, als bei der Antragstellung angegeben
- bei Aktualisierung (Formblatt 07): höheres Einkommen der Eltern / des Ehegatten oder Lebenspartners
Das gilt ab der Erhöhung des Einkommens!
- Einkommensänderungen anderer Kinder (des Ehegatten / Lebenspartners / der Eltern)
- Beginn oder Ende der Ausbildung anderer Kinder (des Ehegatten / Lebenspartners / der Eltern)
- Förderung durch ein Begabtenförderungswerk
- Fortsetzung des Studiums im Ausland (auch Praxissemester)
- Änderungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung
- nach dem Studium: teilen Sie jede Adress- oder Namensänderung dem BVA mit. Sonst kostet es 25 Euro!