FAQ
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Wohnplatzbewerbung
Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, mich um ein Zimmer beim Studierendenwerk München Oberbayern zu bewerben?
Die Voraussetzungen sind u.a.:
1. Sie müssen an einer durch das Studierendenwerk vertretenen Hochschule / Universität in einem ordentlichen Studiengang(*1) immatrikuliert sein.
Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks München Oberbayern:
• Ludwig-Maximilians-Universität (LMU)
• Technische Universität München (TUM) (*2)
• Hochschule München (HM)
• Hochschule für Musik und Theater (HMTM)
• Hochschule für Politik (HfP)
• Sprachen & Dolmetscher Institut München (SDI)
• Katholische Stiftungshochschule (KSH)
• Technische Hochschule Rosenheim (TH Rosenheim)
(nur für Wohnanlagen in Rosenheim)
• Hochschule Weihenstephan (HSWT, nur für Wohnanlagen in Freising)
• Hochschule für Fernsehen & Film (HFF)
• Akademie der Bildenden Künste (AdBK)
• International School of Management (ISM)
• Hochschule für Philosophie (HfPh)
• Hochschule der Bayerischen Wirtschaft (HDBW), Standort München
• Ukrainische Freie Universität
2. Ihr monatliches Einkommen darf den aktuellen BAföG-Höchstsatz um nicht mehr als 30% übersteigen.
(*1) ordentlicher Studiengang: Zu den ordentlichen Studierenden gehören diejenigen, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben (immatrikuliert) sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird.
(*2) ohne Standort Straubing.
Was sind die Ausschlusskriterien für eine Bewerbung?
Nicht wohnberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Einzugs bzw. des gewünschten Einzugstermins mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
• Deren monatliches Einkommen den jeweils aktuellen BAföG-Höchstsatz + 30% übersteigt.
• Denen vom Studierendenwerk aus einem Mietverhältnis gekündigt wurde.
• Denen vom Studierendenwerk ein Hausverbot auferlegt wurde.
• Die ohne gültigen Mietvertrag oder ohne Zustimmung des Studierendenwerks einen Wohnplatz bewohnen oder bewohnt haben.
• Die fällige Mietverbindlichkeiten oder sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber dem Studierendenwerk haben.
• Die nach einem ersten, abgeschlossenen grundständigen Studiengang(*1) ein weiteres grundständiges Studium anstreben oder die nach einem abgeschlossenen Masterstudium ein weiteres Studium anstreben.
• Die Doktorand oder Ph.D. sind.
• Die sich in einem bestehenden Mietverhältnis beim Studierendenwerk befinden.
• Die nicht mehr ausreichend Restwohnzeit haben (1 Jahr)
Ebenfalls nicht wohnberechtigt sind Personen, deren Meldeadresse zum Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung(*2) im Einzugsbereich der Zonen M bis 4 des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) liegt. Diese Regelung gilt nicht für die Studienorte Rosenheim und Freising.
(*1) Grundständige Studiengänge führen zu einem ersten berufsbefähigenden Hochschulabschluss.
(*2) Hochschulzugangsberechtigung: Zeugnis, welches Sie zum Zugang zu einem Studium an einer Hochschule berechtigt.
Habe ich durch meine Bewerbung einen Anspruch auf einen Wohnplatz?
Nein. Mit Ihrer Bewerbung zeigen Sie Interesse an einem Wohnplatz bei uns, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf.
Ab wann kann ich mich bewerben und wie bewerbe ich mich?
Die Bewerbung erfolgt online über die Website des Studierendenwerks (www.stwm.de/wohnen/bewerbung/online-bewerbung).
Eine Bewerbung für das Wintersemester ist ab dem 15.05. für das WS im Jahr des Studienbeginns möglich, für das Sommersemester ab dem 15.11. im Jahr vor Studienbeginn.
Bereits immatrikulierte Studierende können sich jederzeit bewerben.
Ich habe bereits einen abgeschlossenen Studiengang (Master, Bachelor, Staatsexamen o.ä.). Darf ich mich bewerben?
Nein. Bitte lesen Sie hierzu die Richtlinien zur Wohnplatzvergabe bzw. die Antwort zur Frage 2 (Ausschlusskriterien). Ausnahme: Wenn der Bachelor o.ä. abgeschlossen wurde, kann sich auf einen Masterstudiengang beworben werden.
Für welche Hochschulstandorte und für wie viele Wohnanlagen kann ich mich bewerben?
Sie können bis zu drei Wohnanlagen am Hauptstandort Ihres Studienganges wählen.
Die Auswahl stellt keine Prioritätenliste dar.
Welchen Nachweis muss ich bei meiner Bewerbung erbringen?
Sie finden alle notwendigen Informationen auf unserer Info-Seite zur Bewerbung.
Was bedeutet „Mein Account“?
Mein Account ist eine Rubrik auf unserer Homepage unter der Sie während der Bewerbungsphase und auch später unter anderem Ihre Immatrikulation/andere Nachweise hochladen können.
Die Zugangsdaten erhalten Sie, wie in Frage 7 beschreiben, per E-Mail. Bitte bewahren Sie diese gut auf. Die Zugangsdaten bestehen in der Regel aus der bei uns hinterlegten E-Mailadresse und einem automatisch generierten Kennwort, welches nicht selber geändert werden kann.
Erhalte ich eine Eingangsbestätigung nachdem ich meine Immatrikulation oder Nachweise hochgeladen habe?
Nein. Bitte loggen Sie sich erneut unter Mein Account ein und beachten Sie den Status der Bearbeitung. Diese kann ebenfalls bis zu 7 Tagen dauern, je nach Nachweisen. Bei den Immatrikulationen sogar bis zum 14.05. oder 14.11. (Frist)
Bedeutung Status:
a. offen (Bearbeitung erfolgt noch)
b. in Bearbeitung (gilt ausschließlich während der Wohnzeit für Schadensmeldungen)
c. erledigt (alles in Ordnung)
d. abgelehnt (hierzu finden Sie die Begründung rechts im Antwortfeld)
Muss ich mich jedes Semester neu bewerben, um auf der Warteliste zu bleiben?
Nein. Bitte laden Sie Ihren Zulassungsbescheid oder Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bis spätestens 14. Mai für das Sommersemester bzw. 14. November für das Wintersemester unter „Mein Account“ hoch.
Ich habe schon einmal beim Studierendenwerk München Oberbayern gewohnt, kann ich mich erneut bewerben?
Hierzu spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Beispielsweise muss noch mindestens 1 Jahr Restwohnzeit bestehen.
Weitere Voraussetzungen finden Sie in der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe unter Punkt 1 sowie in Frage 1 und 2 dieser FAQs.
Bei Unklarheiten oder nicht klaren Gründen schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail an: wohnen-bewerbung@stwm.de
Kann ich von meiner Bewerbung zurücktreten?
Ja. Die Bewerbung für einen Wohnplatz ist unverbindlich. Sie können jederzeit zurücktreten.
Eine E-Mail an wohnen-bewerbung@stwm.de genügt.
Kann ich meine Bewerbung eigenständig ändern oder diese einsehen?
Nein. Stellen Sie bitte Ihre Anfrage per E-Mail an: wohnen-bewerbung@stwm.de
Was passiert, wenn ich mich erneut bewerbe, obwohl bereits eine Bewerbung (Erstbewerbung) besteht?
Es wird nur eine Bewerbung pro Studierenden (Erstbewerbung) berücksichtigt. Jede weitere Bewerbung wird kommentarlos gelöscht.
Sollten Sie sich bereits beworben haben und eine Frage zur Bewerbung haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an: wohnen-bewerbung@stwm.de
Ich stehe seit langem auf der Warteliste, warum erhalte ich kein Wohnplatzangebot?
Hierfür kann es mehrere Gründe geben.
Beispiele:
a. wenn Sie keine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hochgeladen haben
b. Sie haben ein verbindliches Wohnplatzangebot nicht angenommen bzw. sich nicht zurückgemeldet
c. Keine Rückmeldung auf Nachfragen der Onlinebewerbung
d. Sie sind über die bei uns angegebene E-Mailadresse nicht mehr erreichbar
Gerne überprüfen wir, ob Ihre Bewerbung noch aktiv ist. Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an: wohnen-bewerbung@stwm.de
Kann ich meinen Platz auf der Warteliste erfahren?
Nein. Bitte orientieren Sie sich an unseren Wartezeiten auf der Homepage. Diese werden regelmäßig aktualisiert und überarbeitet. Aufgrund sehr vieler Faktoren können wir hier keine genauen Auskünfte geben.
Die aktuellen Wartezeiten der einzelnen Wohnanlagen finden Sie hier.
Ich brauche für mein Visum den Nachweis einer Unterkunft. Was kann ich tun?
Sie können sich von uns eine Bestätigung ausstellen lassen, dass Sie auf der Warteliste stehen. Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an: wohnen-bewerbung@stwm.de
Was ist mit der Wartezeit in Angaben von Semestern gemeint?
Ein Semester sind 6 Monate. Dies bedeutet die Zeit, die Sie in etwa warten müssen, bis Sie ein Wohnplatzangebot erhalten werden. Sie können die Wartezeit auch in Jahre umrechnen, z.B. 4 Semester Wartezeit sind vom Bewerberdatum an gerechnet ca. 2 Jahre.
Gibt es eine Priorisierung innerhalb meiner gewählten Wohnanlagen?
Nein. Freie Wohnplätze werden grundsätzlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen vergeben (Warteliste). Hier ist es egal, ob es sich dabei um die erste, zweite oder dritte von Ihnen gewählte Wohnanlage handelt.
Ich bin Programm-/Erasmus-Studierender, kann ich mich um einen Wohnplatz bewerben?
Ja. Allerdings ist es nahezu ausgeschlossen, dass Sie über das Studierendenwerk ein Zimmer erhalten werden. Hierzu lesen Sie bitte unsere Wartezeiten und die Bewerbungsvoraussetzungen unter Frage 1 und 2 dieser FAQs. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das International Office bzw. an den/die Programmkoordinatoren/-in Ihrer Hochschule in München, Freising oder Rosenheim.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Internationales“ sowie in den Richtlinien zur Wohnplatzvergabe unter Punkt 4.
Ich benötige sofort ein Zimmer, warum kann ich nicht bevorzugt behandelt werden?
Da uns nur begrenzt Wohnraum zur Verfügung steht, vergeben wir unsere freien Wohnplätze grundsätzlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen (Warteliste), sowie nach den geltenden Vergabe-Förderrichtlinien. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 4 unserer Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.
Können sich die Wartezeiten bei einzelnen Wohnanlagen verändern?
Ja. Zum Beispiel aufgrund von Sanierungs-/Renovierungsarbeiten, Eröffnung neuer Wohnheime uvm.
Die Wartezeiten je Wohnanlage spiegeln die ungefähre Zeitspanne zwischen Bewerbungsbeginn und dem Erhalten eines Wohnplatzangebots wider.
Ist die Bewerbung für einen Wohnplatz für kurze Zeit (< 1 Semester) möglich, z.B. für ein Praktikum?
Nein. Sie können lediglich als Untermieter/-in wohnen, sofern Sie an einer Hochschule/Universität im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks München Oberbayern in einem ordentlichen Studiengang immatrikuliert sind. Bitte beachten Sie dazu die Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.
Wir vermitteln keine Untervermietungen.
Wie finde ich ein Zimmer zur Untermiete bzw. Informationen zu Wohnmöglichkeiten in München?
Unter folgenden Links finden Sie Informationen zu Wohnungsbörsen, Angeboten zu Wohnanlagen von privaten Trägern und der Privatzimmervermittlung:
Studierendenwerk München Oberbayern - Weitere Wohnangebote
Wohnplatz
Wie geht es nach erfolgter Onlinebewerbung weiter?
Ab dem Tag Ihrer Bewerbung befinden Sie sich auf unserer Warteliste.
Über den Eingang Ihrer Bewerbung erhalten eine automatische Bestätigung per E-Mail.
Sollte es bei Prüfung Ihrer Unterlagen/der Bewerbung Unklarheiten geben, melden wir uns per E-Mail.
Beachten Sie bitte: dies kann nach erfolgter Bewerbung bis zu 7 Tage dauern.
Bitte überprüfen Sie unter Mein Account (FAQs Wohnplatzbewerbung), ob alle Dateien erfolgreich hochgeladen wurden.
Überprüfen Sie bitte jeden Upload, auch den Ihrer Immatrikulation zum jeweiligen Semesterbeginn.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung der Wohnplätze?
Freie Wohnplätze werden grundsätzlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen vergeben (Warteliste). Um eine ausgewogene Bewohnerstruktur in den Studierendenwohnheimen sicherzustellen, wird bei der Wohnplatzvergabe mit Quoten und Kontingenten gearbeitet.
Das Studierendenwerk München Oberbayern (STWM) behält sich vor, in Einzelfällen von der Warteliste abzuweichen, um die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Wohnstrukturen sicherzustellen.
Genauere Informationen zu den Quoten, Kontingenten und der Zuteilung finden Sie in der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe unter Punkt 4).
Wann und wie erhalte ich mein persönliches Wohnplatzangebot? (Festanschreiben)
In der Regel erfolgt ein Wohnplatzangebot ca. 3 - 8 Wochen vor geplantem Einzug in Form eines Festanschreibens.
Sie erhalten das Festanschreiben per E-Mail, gemeinsam mit dem Mietvertrag und weiteren Unterlagen (Zusatzvereinbarung, Widerrufsbelehrung) im pdf-Format.
Sofern Sie das Wohnplatzangebot nicht innerhalb der angegebenen Frist annehmen oder sich nicht innerhalb der angegebenen Frist zurückmelden, erlischt das Wohnplatzangebot.
Der fristgerechte Eingang des unterschriebenen Mietvertrags sowie der von der Kontoinhaberin/dem Kontoinhaber unterschriebenen Bankeinzugsermächtigung sind zwingende Voraussetzung und gelten als Annahme des Wohnplatzangebots.
Bei Ablehnung oder keiner Rückmeldung auf das Wohnplatzangebot oder bei nicht fristgerechter Annahme erlischt die Bewerbung.
Es kann sich erneut auf einen Wohnplatz beworben werden, jedoch nicht unter Anrechnung jedweder vorheriger Wartezeit.
Das Mietverhältnis kommt erst mit Unterschrift des Mietvertrags durch das STWM zustande. In der Regel werden Erstmietverträge mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen.
Wie werden kurzfristig frei werdende Wohnplätze vergeben? (Schnellanschreiben)
Aufgrund der Besonderheiten des studentischen Wohnens, kann es zu kurzfristigen Wohnplatzangeboten ca. 1 - 2 Wochen vor geplantem Einzug kommen.
In einem solchen Fall erfolgt das Wohnplatzangebot in Form eines Schnellanschreibens an mehrere Personen der Warteliste.
Die Zusage erhält gemäß dem Prioritätsgrundsatz die erste Rückmeldung. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber behalten ihren Platz auf der Warteliste.
Bitte beachten Sie: Sofern Sie die Zusage (erste Rückmeldung) von uns in Form eines Mietvertrags erhalten haben, senden Sie uns diesen bitte fristgerecht unterschrieben wieder zurück. Bei nicht fristgerechter Rücksendung des Mietvertrags erlischt Ihre Bewerbung.
Es kann sich erneut auf einen Wohnplatz beworben werden, jedoch nicht unter Anrechnung jedweder vorheriger Wartezeit.
Das Mietverhältnis kommt erst mit Unterschrift des Mietvertrags durch das STWM zustande. In der Regel werden Erstmietverträge mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen.
Kann ich das mir angebotene Zimmer vorab besichtigen?
Nein. Wir vermitteln keine Besichtigungstermine. Da unsere Wohnplätze durchgängig belegt sind, können wir keine offiziellen Besichtigungen organisieren.
Fotos der Anlagen und detaillierte Beschreibungen finden Sie auf unserer Website.
Wie sind die Mietvertragslaufzeiten geregelt?
Für Bachelor/-Lehramts/-Diplom/-Magister- und Staatsexamensstudiengänge gilt eine maximale Wohnzeit von sieben Semestern, für Masterstudiengänge von vier Semestern. Eine Kumulation ist ausgeschlossen. Bei einem Studiengangwechsel bleibt die Restwohnzeit erhalten. Die Voraussetzungen zur Wohnberechtigung müssen während der gesamten Wohnzeit vorliegen.
Warum wird mein Mietvertrag befristet abgeschlossen?
Wir passen unsere Mietverträge dem Studienverlauf an. Aufgrund von Sanierungen/ Baumaßnahmen kann die Laufzeit allerdings variieren. Eine Zusatzinformation darüber erhalten Sie zusammen mit dem Mietvertrag. Eine Verlängerung ist jedoch aufgrund von nicht ausgeschöpfter regulärer Wohnzeit ggf. möglich.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich meinen Mietvertrag über die Befristung hinaus verlängern?
Geltende Regelungen bei Mietvertragsabschluss NACH dem 01.04.2024:
Die Wohnzeit kann in besonderen Fällen verlängert werden, zum Beispiel bei
- noch nicht ausgeschöpfter regulärer Wohnzeit
- bei Vorliegen eines akuten Härtefalls (insbesondere schwere Erkrankung, Tod eines nahen Angehörigen, Ehescheidungsverfahren, Schwangerschaft und Elternschaft im Studium)
- bei außerordentlichem studentischen Engagement
- bei nachweislich anstehendem Studienabschluss innerhalb eines weiteren Semesters (sog. Examensverlängerung). Die Examensverlängerung stellt die letzte Verlängerungsmöglichkeit dar.
Für die Bewertung der Härtefälle kann der Härtefallausschuss (siehe auch Punkt 6 der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe) herangezogen werden, für die Bewertung des außerordentlichen studentischen Engagements kann eine Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Wohnheime und des STWM herangezogen werden.
Die Verlängerung aufgrund von Krankheit und aufgrund anstehendem Studienabschluss ist grundsätzlich auf jeweils ein Semester begrenzt. Die Verlängerung aufgrund außerordentlichem studentischen Engagements ist auf maximal zwei Semester begrenzt. Ausnahmen kann die Kommission festlegen.
Regelung bei Mietvertragsabschluss VOR dem 01.04.2024
Alle bis zum 31.03.2024 erworbenen Honorarsemester für eine etwaige Verlängerung der Wohnzeit bleiben bestehen. Die maximale Wohnzeit darf dabei 10 Semester nicht übersteigen.
1. Haussprecher und Wohnheim-/Servicepaket-Tutoren erhalten auf Antrag eine Verlängerung von bis zu maximal 4 Semestern pro Person.
2. Übergangsregelung für Bachelorstudierende
Bewohnende, die sich in einem Bachelorstudium befinden, können ggf. das 7. Semester als Wohnzeitverlängerung beantragen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
3. Netzwerkadministratoren
Netzwerkadministratoren erhalten auf Antrag Honorarsemester von bis zu maximal 4 Semestern pro Person.
4. Besonderes soziales Engagement
Für besonderes Engagement in der Wohnanlage vergibt das STWM auf Antrag Honorarsemester von bis zu maximal 2 Semestern pro Person/Tätigkeit.
Für die Bewertung der Härtefälle kann der Härtefallausschuss (siehe auch Punkt 6 der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe) herangezogen werden.
Die Verlängerung aufgrund von Krankheit und aufgrund anstehendem Studienabschluss ist grundsätzlich auf jeweils ein Semester begrenzt.
Die Frist zur Beantragung eines Verlängerungssemesters ist jeweils der 01.06. bei Mietvertragsende zum 30.09. eines Jahres, bzw. der 01.12. bei Mietvertragsende zum 31.03. eines Jahres. Der Antrag wird per E-Mail anhand des entsprechenden Formulars gestellt.
Wohnzeitverlängerungen werden ausschließlich durch das STWM und nur semesterweise genehmigt und stellen stets eine Einzelfallentscheidung dar. Ein Rechtsanspruch auf eine Wohnzeitverlängerung besteht nicht.
Kann ich eine Wohnzeitverlängerung aufgrund besonderer Härte beantragen?
Ja. Bitte lesen Sie hierzu die Frage zur allgemeinen Wohnzeitverlängerung und die Punkte 3 und 6 in der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe und die FAQs Härtefälle und Paare.
Erhalte ich eine Erinnerung, dass mein Mietvertrag endet?
Ja. Bei Mietvertragsende zum 30.09. eines Jahres erhalten Sie im Zeitraum Mitte April bis Anfang Mai des selben Jahres eine E-Mail mit allen weiteren Informationen zur Verlängerung der Wohnzeit. Der Antrag ist fristgerecht mit allen Nachweisen bis spätestens 01.06. des aktuellen Jahres abzugeben.
Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Mietvertragsende zum 31.03. eines Jahres erhalten Sie im Zeitraum Mitte Oktober bis Anfang November des vorherigen Jahres eine E-Mail mit allen weiteren Informationen zur Verlängerung der Wohnzeit. Der Antrag ist fristgerecht mit allen Nachweisen bis spätestens 01.12. des aktuellen Jahres abzugeben.
Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Muss ich die Kaution vor Einzug überweisen?
Nein. Die Kaution wird in der Regel 20 Tage nach dem Erhalt der E-Mail "SEPA Ankündigung - Studierendenwerk München Oberbayern" abgebucht.
Wann wird die Miete abgebucht?
Die Abbuchung der Miete erfolgt jeweils zum 8. Tag eines Monats.
Wann die Abbuchung der ersten Miete erfolgt, entnehmen Sie bitte unserer E-Mail "SEPA Ankündigung - Studierendenwerk München Oberbayern", welche Sie Bis zum 3. des Monats erhalten.
Wann und wo erhalte ich meine Schlüssel zum Einzug?
Zusammen mit der Rücksendung des vom Studierendenwerk unterschriebenen Mietvertrages erhalten Sie ebenfalls im Anhang die jeweilige, für Ihre Wohnanlage passende, Information zur Schlüsselausgabe.
Wofür ist der mit dem Mietvertrag übersandte "Hinweiszettel bei Einzug"?
Die Wohnplätze des Studierendenwerks München Oberbayern werden nahtlos vermietet.
Es besteht die Möglichkeit, dass Schäden in Ihrem Zimmer vorhanden sind und/oder noch anstehende Malerarbeiten nach Ihrem Einzug durchgeführt werden.
Mit den Unterlagen zum Mietvertrag erhalten Sie ein Formular, auf welchem Sie Schäden/Besonderheiten, die bei Einzug vorhanden sind, bitte melden.
Beachten Sie, dass bestehende Schäden, die nicht innerhalb der ersten zwei Wochen nach Einzug angezeigt wurden, nach Mietvertragsende von Ihrer Kaution abgezogen werden. Der ausgefüllte Hinweiszettel ist beim Hausmeister abzugeben.
Was muss ich nach Einzug alles machen?
Alle wichtigen Informationen zum Einzug finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Wohnen beim Studierendenwerk.
Sie erhalten nach Ihrem Einzug zusätzlich eine E-Mail von unserem Servicedesk mit allen wichtigen Informationen, sowie auch die Melde-/Wohnungsgeberbestätigung.
Muss ich den Rundfunkbeitrag (GEZ) selber zahlen?
Ja. Für Internet, Rundfunk und Fernsehen ist in Deutschland ein Betrag pro Haushalt zu entrichten. Auch Studierende, die in Studierendenwohnheimen leben, sind beitragspflichtig (wer BAföG erhält kann sich befreien lassen).
Der Beitrag ist nicht in der Miete enthalten.
Teilweise kann dieser mit der WG geteilt werden. Bitte fragen Sie Ihre WG-Mitbewohner/-innen. Die Übernahme des Rundfunkbeitrages durch das Studierendenwerk ist mietrechtlich nicht möglich.
Alle Informationen für Studierende finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. Nach erfolgter Anmeldung bei der Meldebehörde übermittelt die Behörde i. d. R. die Daten an den ARD ZDF Beitragsservice. Das bedeutet, dass jeder Bewohner/jede Bewohnerin separat angeschrieben wird und folglich auf das Schreiben reagieren muss, um mögliche Strafe zu vermeiden.
Kann ich meine eigenen Möbel mitbringen?
Ja. Unsere Zimmer sind grundmöbliert. Gerne dürfen Sie Ihr angemietetes Zimmer darüber hinaus selber gestalten z.B. kleinere Möbel mitbringen.
Davon ausgenommen sind die Gemeinschaftsräume in den WGs. Diese sind nicht mitvermietet, sondern lediglich zur zweckmäßigen Nutzung überlassen. Deshalb dürfen Sie hier keine eigenen Möbel und Gegenstände aufstellen.
Lagerungsmöglichkeiten für die vorhandenen Möbel sind nicht vorhanden. Um die Einlagerung müssen Sie sich bei Bedarf selbst kümmern.
WICHTIG: Die von uns gestellten ausgelagerten Möbel müssen nach Ihrem Auszug wieder im Zimmer vorhanden sein. Fehlendes Mobiliar wird Ihnen in Rechnung gestellt.
Gibt es Waschmaschinen in den Wohnanlagen?
Ja. Bitte informieren Sie sich vor Ort wo sich in Ihrer Wohnanlage die Waschmaschinenräume befinden. Gerne helfen Ihnen auch die Tutoren vor Ort dabei, sich in der Wohnanlage zurecht zu finden.
Ich habe einen Mangel/Schaden in meinem Zimmer festgestellt. Wie gehe ich vor?
Bitte loggen Sie sich auf unserer Homepage unter "Mein Account" ein und füllen eine Schadensmeldung aus.
Alternativ finden Sie im Bereich des Hausmeisterbüros Ihrer Wohnanlage einen QR-Code, den Sie scannen können. Auch von dort kommen Sie direkt zur Online-Schadensmeldung.
Die Zugangsdaten bestehen in der Regel aus der bei uns hinterlegten Mailadresse und einem automatisch generierten Kennwort, welches nicht selber geändert werden kann.
Dieses haben Sie bereits bei der Bewerbung erhalten und ist selbiges wie das zum Upload der Immatrikulation.
Kann ich meinen Mietvertrag vorzeitig kündigen?
Ja. Bitte wenden Sie sich dazu direkt per E-Mail oder persönlich an Ihre zuständige Verwaltungsstelle.
Was muss ich bei meinem Auszug beachten bzw. am Auszugstag alles machen?
Sie erhalten ca. 4–6 Wochen vor Auszug eine E-Mail mit allen Informationen zum Auszug.
Diese beinhaltet z.B. was zu reinigen ist, wo die Schlüssel abzugeben sind und einige weitere Informationen über die Kautionsrückzahlung.
Wie erhalte ich meine Post an die neue Adresse?
Bitte richten Sie bei der Post einen sog. Nachsendeauftrag ein. Damit wird Ihre Post automatisch an die neue Adresse weitergeleitet und landet nicht aus Versehen im alten Briefkasten.
Wo und wann muss ich meinen Schlüssel zurückgeben?
Sie erhalten ca. 4-6 Wochen vor Auszug eine E-Mail mit allen Informationen zum Auszug.
Diese beinhaltet z.B. was zu reinigen ist, wo die Schlüssel abzugeben sind und einige weitere Informationen über die Kautionsrückzahlung.
Kann ich einen persönlichen Termin zur Abnahme des Zimmers mit dem Hausmeisters vereinbaren?
Ja. Bitte beachten Sie: Die Wohnplätze des STWM werden nahtlos vermietet. Sofern Sie es wünschen bei der Abnahme persönlich am Auszugstag anwesend zu sein, kann dies u.U. zu größeren Wartezeiten führen. In diesem Fall bitten wir um Ihr Verständnis, denn die Wartezeit resultiert aus einer großen Zahl ausziehender Bewohner. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Hausmeister.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Die volle Kaution wird drei bis vier Monate nach Mietvertragsende auf das von Ihnen zuletzt genannte Konto erstattet, sofern keine Schäden bei der Wohnplatzrückgabe festgestellt wurden oder andere offene Forderungen bestehen.
Bitte beachten Sie, dass für die ausstehende Betriebskostenabrechnung 150,00 Euro einbehalten werden.
Darf ich meinen Wohnplatz zwischenvermieten?
Ja. Bitte lesen Sie dazu die Regelungen zur Zwischenmiete und melden diese fristgerecht unter Vorlage aller benötigten Nachweise bei Ihrer zuständigen Verwaltungsstelle an.
Nachweise:
- Grund der Zwischenvermietung (z.B. Praktikumsnachweis usw.)
- Immatrikulation Untermieter/-in
- Ausgefüllte Anmeldung zur Untermiete
Bitte beachten Sie: Die Zeit der Untermiete wird als Wohnzeit angerechnet und kann im Nachhinein NICHT an die reguläre Wohnzeit angehangen werden.
Was mache ich mit meinem Wohnplatz, wenn ich ins Ausland oder ins Praktikum gehe?
Sie haben hierzu zwei Möglichkeiten:
1. Sie vermieten Ihren Wohnplatz für die Zeit in der Sie nicht da sind unter. Bitte lesen Sie dazu die Regelungen zur Zwischenmiete und melden diese ggf. fristgerecht unter Vorlage aller benötigten Nachweise bei Ihrer zuständigen Verwaltungsstelle an.
Nachweise:
- Grund der Zwischenvermietung (z.B. Praktikumsnachweis usw.)
- Immatrikulation Untermieter/-in
- Ausgefüllte Anmeldung zur Untermiete
Bitte beachten Sie: Die Zeit der Untermiete wird als Wohnzeit angerechnet und kann im Nachhinein NICHT an die reguläre Wohnzeit angehangen werden.
2. Sie beantragen eine sog. Wiederaufnahme. Diese ist jedoch nur möglich bei Abwesenheit von 1 Semester und nicht für z.B. nur 3-4 Monate.
Sie können die Mietzeit für ein Semester aussetzen, sofern Sie noch 1 Jahr Restwohnzeit haben. Hierzu setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Verwaltungsstelle in Verbindung. Dort müssen Sie die Wiederaufnahme beantragen.
Achtung: Sie müssen die komplette Zeit in der Sie nicht vor Ort sind, durchgehend an Ihrer Hochschule in München, Freising oder Rosenheim immatrikuliert sein, egal ob beurlaubt oder nicht.
Ablauf:
- Sie vereinbaren einen Auszugstermin mit der Verwaltungsstelle und beantragen unter Vorlage der Nachweise eine Wiederaufnahme.
- Sie geben einen ungefähren Zeitraum an, ab dem Sie voraussichtlich erneut einen Wohnplatz benötigen.
- Sie räumen Ihren Wohnplatz zum vereinbarten Termin komplett. Dieses wird neu vermietet.
- Sie melden sich ca. 6-8 Wochen vor gewünschtem erneuten Einzug bei Ihrer zuständigen Verwaltungsstelle und geben Bescheid, wann Sie wieder einziehen möchten. Sie werden dann bei der Belegung wieder mit eingeplant.
Achtung: Ohne Rückmeldung Ihrerseits planen wir Sie nicht automatisch wieder ein.
Mietenbuchhaltung
Wann erfolgt die Abbuchung von Miete und Kaution?
Die Abbuchung der Miete erfolgt jeweils zum 8. Tag eines Monats.
Wann die Abbuchung der ersten Miete erfolgt, entnehmen Sie bitte unserer E-Mail "SEPA Ankündigung - Studierendenwerk München Oberbayern", welche Sie bis zum 3. des Monats erhalten.
Die Kaution wird in der Regel 20 Tage nach dem Erhalt der E-Mail "SEPA Ankündigung - Studierendenwerk München Oberbayern" abgebucht.
Die fristgerechte Abbuchung meiner nächsten Miete zum 8. Tag kann nicht erfolgen. Ist die Abbuchung zu einem späteren Zeitpunkt möglich?
Sofern Ihre Miete, z. B. aufgrund mangelnder Kontodeckung, nicht fristgerecht abgebucht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Zahlung zu verschieben. Hierfür melden Sie sich bitte bis zum 3. Tag des laufenden Monats per E-Mail oder telefonisch bei uns. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte mit, zu welchem Zeitpunkt die Miete abgebucht werden soll.
Die Kontaktdaten der Mietenbuchhaltung finden Sie auf dieser Seite oben.
Beachten Sie bitte, dass die Bank Lastschriftgebühren erhebt, sollte die Abbuchung fehlschlagen. Diese Gebühren gehen zu Ihren Lasten und betragen, je nach Kreditinstitut, zwischen 3,50 Euro und 10,00 Euro.
Meine Miete konnte nicht abgebucht werden. Was muss ich tun?
Bitte melden Sie sich umgehend per E-Mail und teilen uns mit, zu welchem Termin wir eine erneute Abbuchung durchführen können. Beachten Sie bitte, dass eventuell angefallene Lastschriftgebühren Ihrer Bank zu Ihren Lasten gehen.
Sofern Sie sich nicht innerhalb von zehn Tagen bei uns melden, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per E-Mail.
Nach Erhalt der Zahlungsaufforderung überweisen Sie bitte den angegebenen Betrag unter Angabe Ihrer Ident-Nr. auf das genannte Konto.
Ihre Ident-Nr. finden Sie auf der Zahlungsaufforderung sowie Ihrem Mietvertrag.
Zahlungsaufforderungen werden 1 - 2 x pro Monat per E-Mail verschickt. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr im Mietvertrag angegebenes E-Mail-Postfach sowie den zugehörigen Spam-Ordner.
Eine Zustellung per Post erfolgt nicht.
Die Kontaktdaten der Mietenbuchhaltung finden Sie auf dieser Seite oben.
Ich möchte einen Dauerauftrag einrichten. Wie gehe ich vor?
Es ist möglich, die Miete per Dauerauftrag an uns zu überweisen.
Den Dauerauftrag beantragen Sie bei Ihrer Bank. Bitte senden Sie die Auftragsbestätigung per E-Mail an uns. Die Kontaktdaten der Mietenbuchhaltung finden Sie auf dieser Seite oben.
Beachten Sie bitte: Während Ihrer Wohnzeit können Erhöhungen der Miete entstehen, was eine Anpassung Ihres Dauerauftrags erfordert.
Über eventuelle Neufestsetzungen der Miete werden Sie im November eines Jahres per E-Mail informiert.
Zudem erhalten die Tutor/-innen diese Information und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Ich habe Mietschulden. Wird mein Mietvertrag gekündigt?
Sobald zwei Mieten oder eine Miete plus die Kaution ausstehen, erhalten Sie die Kündigung des Wohnplatzes.
Setzen Sie sich bei Mietschulden bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir eine Lösung finden können.
Die Kontaktdaten der Mietenbuchhaltung finden Sie auf dieser Seite oben.
Ich habe eine Kündigung wegen Mietschulden erhalten. Was ist zu tun?
Bitte melden Sie sich umgehend telefonisch oder per E-Mail bei uns.
Es besteht auch die Möglichkeit, Ihre Mietschulden per Ratenzahlung zu begleichen. Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung.
Sie finden unsere Kontaktdaten auf dieser Seite oben.
Ich habe Ratenzahlung vereinbart. Nun kann ich die Rate nicht pünktlich überweisen oder die weitere Miete kann/konnte nicht abgebucht werden. Was soll ich tun?
Bei bestehendem Ratenzahlungsplan gilt: sollten Sie mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise in Rückstand geraten, oder sollten wir die monatliche Miete nicht abbuchen können, verfällt der Ratenzahlungsplan und der gesamte noch offene Restbetrag wird zur sofortigen Zahlung fällig.
Melden Sie sich bitte umgehend per E-Mail oder telefonisch bei uns.
Sie finden unsere Kontaktdaten auf dieser Seite oben.
Ich bin ausgezogen. Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Die Kaution wird drei bis vier Monate nach Mietvertragsende auf das von uns zuletzt verwendete Konto erstattet, sofern keine Schäden bei der Wohnplatzrückgabe festgestellt wurden oder andere offene Forderungen bestehen.
Bitte beachten Sie, dass für die ausstehende Betriebskostenabrechnung 150,00 Euro einbehalten werden.
Welche Angaben benötigen Sie zur Erstattung der Kaution?
Die Kaution wird auf das von uns zuletzt verwendete Konto erstattet.
Sofern Sie Ihre Bankverbindung zur Erstattung der Kaution ändern möchten, benötigen wir die folgenden Angaben per E-Mail:
Name der Bank
Anschrift der Bank
Vor- und Nachname Kontoinhaber
Kontonummer
Bankleitzahl
BIC/Swift Code
IBAN
Die Kontaktdaten der Mietenbuchhaltung finden Sie auf dieser Seite oben.
Von meiner Kaution wurden 150,00 Euro einbehalten. Warum?
Laut Ihrem Mietvertrag zahlen Sie die monatliche Miete inklusive einer Vorauszahlung für die Betriebskosten. Aus dieser Vorauszahlung kann sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergeben. Von Ihrer Kaution werden deshalb 150,00 Euro bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung einbehalten, sofern diese noch aussteht.
Diese Regelung gilt nicht für Mietverträge mit Betriebskostenpauschale.
Wann bekomme ich die einbehaltenen 150,00 Euro zurück?
Sofern keine Schäden bei der Wohnplatzrückgabe festgestellt wurden oder andere offene Forderungen bestehen, erhalten Sie die Restkaution in Höhe von 150,00 Euro nach der letzten Betriebskostenabrechnung zurück.
Der Abrechnungszeitraum ist in der Regel von 01.10.XXXX bis 30.09.XXXX. Die Abrechnung der ausstehenden Betriebskosten richtet sich nach dem Auszugsdatum.
Konkret bedeutet dies:
Guthaben und Mietvertragsende vor oder zum 30.09.
Das Guthaben wird innerhalb von acht Wochen mit der zurückbehaltenen Kaution auf das von uns zuletzt verwendete Konto überwiesen.
Nachzahlung und Mietvertragsende vor oder zum 30.09.
Wir verrechnen die Höhe Ihrer Nachzahlung mit der zurückbehaltenen Kaution und überweisen die Differenz auf das von Ihnen zuletzt mitgeteilte Konto.
Sofern die Nachzahlung höher ist als die zurückbehaltene Kaution, bitten wir Sie innerhalb von zwei Wochen um Überweisung der Differenz auf unser Bankkonto. Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Betriebskostenabrechnung.
Guthaben und Mietvertragsende nach dem 30.09.
Von Ihrer Kaution werden 150,00 Euro bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung einbehalten. Diese werden, im 2. Quartal des Folgejahres, mit Ihrem Guthaben auf das von uns zuletzt verwendete Konto überwiesen.
Der Abrechnungszeitraum ist in der Regel von 01.10.XXXX bis 30.09.XXXX.
Als Beispiel: Endet der Mietvertrag zum 30.09.2022 wird die Restkaution im Frühjahr/Sommer 2023 ausbezahlt. Endet der Mietvertrag am 31.10.2022 wird die Restkaution im Frühjahr/Sommer 2024 ausbezahlt.
Nachzahlung und Mietvertragsende nach dem 30.09.
Von Ihrer Kaution werden 150,00 Euro bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung (Folgejahr Sommer) einbehalten. Wir bitten Sie innerhalb von zwei Wochen um Überweisung der Nachzahlung auf unser Bankkonto. Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Betriebskostenabrechnung.
Wann erhalte ich die Betriebskostenabrechnung?
Die Betriebskostenabrechnung wird im Sommer des Folgejahres per E-Mail übermittelt. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr im Mietvertrag angegebenes E-Mail-Postfach sowie den zugehörigen Spam-Ordner.
Ich bin mit meiner Kautionsabrechnung nicht einverstanden. An wen kann ich mich wenden?
Bitte senden Sie Ihren Widerspruch innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Kautionsabrechnung unter Angabe von Gründen per E-Mail. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Die Kontaktdaten der Mietenbuchhaltung finden Sie auf dieser Seite oben.
Warum sind die Betriebskosten im letzten Jahr so stark gestiegen?
In den meisten Fällen handelt es sich um Mietverträge mit einer Betriebskostenvorauszahlung, d.h. die Betriebskosten werden jährlich auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet.
Nicht vorhersehbare Kostensteigerungen, wie z.B. bei Energie (Gas, Fernwärme, Strom) erhöhen somit die im Vorfeld kalkulierten Betriebskosten und führen deshalb zu Nachzahlungen.
Warum ist die Grundmiete so stark gestiegen?
Die Grundmiete wird aus Leerraummiete und dem Möblierungszuschlag berechnet. Die Grundmiete unterliegt dem VPI (Verbraucherpreisindex) und darf nur nach der jeweils dem Förderbescheid zugrunde liegenden Richtlinie erhöht werden. Steigt der VPI stark an, erhöht sich demzufolge auch die Grundmiete zum Teil beträchtlich.
Härtefälle und Paare
Was ist ein Härtefallantrag?
Studierende, die sich in einer schwierigen gesundheitlichen oder sozialen Lage (außergewöhnliche Härte) befinden, wodurch erhebliche und dauerhafte Einschränkungen bei der Wohnungssuche vorliegen, können sich um eine bevorzugte Aufnahme bewerben.
Auch bei Härtefallanträgen erfolgt die Vergabe nach Warteliste und es ist mit einer Wartezeit zu rechnen.
Finanzielle Gegebenheiten begründen keinen Härtefall.
Wie stelle ich einen Härtefallantrag?
Bewerben Sie sich online über die Online-Bewerbung:
- Füllen Sie das Bewerbungsformular aus
- Wählen Sie im Feld "Härtefall" die Option "Ja" aus
- Senden Sie zudem ein selbst formuliertes Schreiben zu Ihrer Situation mit allen erforderlichen Nachweisen an haertefaelle@stwm.de
Was muss im selbst formulierten Schreiben stehen?
Eine ausführliche Beschreibung der persönlichen Situation unter eindeutiger Benennung der vorliegenden Einschränkungen, sowie eine Beschreibung der sich daraus ergebenden besonderen Bedürfnisse (z. B. Lichtklingel, benötigte Unterkunft für Assistenz bei Rollstuhl-Zimmer, etc.).
Anhand der Beschreibung muss der Sachverhalt von Dritten nachvollzogen werden können. Dieser ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Welche Nachweise sind erforderlich?
Die erforderlichen Nachweise müssen den Härtefall anschaulich und nachvollziehbar für Dritte darlegen.
Nachweise können sein:
- Schwerbehindertenausweis
- Feststellungsnachweis
- fachärztliche Stellungnahme
- Bestätigungen der zuständigen sozialen Einrichtung
- Bestätigungen einer Behörde bei sozial schwerer Härte
Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen.
Was ist eine fachärztliche Stellungnahme?
Dies stellt das schriftliche Dokument des zuständigen Facharztes/der zuständigen Fachärztin dar, welches eine detaillierte Beschreibung des Gesundheitszustandes einschließlich Diagnosen, Symptomen, Behandlung und Prognose beinhaltet. Es muss für den medizinischen Laien ohne profunde medizinische Fachkenntnisse nachvollziehbar sein, woran der Patient/die Patientin leidet. Es muss daraus deutlich hervorgehen, dass spezielle Bedürfnisse hinsichtlich der Unterbringung bestehen und aufgrund der Diagnose erhebliche Einschränkungen bei der Wohnungssuche vorliegen.
Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen.
Ist bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder eines Feststellungsbescheides auch die Vorlage einer ärztlichen Stellungnahme nötig?
Ja, denn der Ausweis sowie der Bescheid geben keine Auskunft über die Einschränkungen im Alltag.
Was können Gründe für einen Härtefallantrag sein?
Gründe für einen Härtefallantrag können z. B. eine Behinderung oder eine schwerwiegende chronische Erkrankung sein, welche eine erhebliche und dauerhafte Einschränkung bei der Wohnungssuche bedeuten.
Temporäre Erkrankungen und finanzielle Gründe werden nicht berücksichtigt.
Ich habe ein Kind. Wird meine Wohnplatzbewerbung bevorzugt behandelt?
Ja. Alleinerziehende und Studierende mit Kind sind berechtigt, sich um einen Wohnplatz zu bewerben und werden bevorzugt behandelt.
Von dieser Wohnform sind jedoch nur wenige verfügbar. Die Vergabe erfolgt ebenso nach einer Warteliste und es ist mit einer (verkürzten) Wartezeit zu rechnen.
Die Voraussetzungen der Richtlinie Wohnplatzvergabe sind zu erfüllen.
Beachten Sie bitte auch die FAQ Wohnplatzbewerbung.
Wie bewerbe ich mich auf einen Wohnplatz für Alleinerziehende?
Bitte beachten Sie den Punkt 5 der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.
Bewerben Sie sich online über die Online-Bewerbung:
- Füllen Sie das Bewerbungsformular aus
- Schreiben Sie parallel eine E-Mail an: haertefaelle@stwm.de mit einer kurzen Schilderung Ihrer Situation
- Legen Sie entsprechende Nachweise bei:
- Mutterpass
- Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
Wie bewerbe ich mich für eine Paarwohnung bzw. Paarwohnung mit Kind?
Beide Personen müssen die Bewerbungsbedingungen erfüllen. Diese entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.
Bewerben Sie sich online über die Online-Bewerbung:
- Füllen Sie beide jeweils das Bewerbungsformular aus.
- Tragen Sie im entsprechenden Feld jeweils den Namen des Partners/der Partnerin ein.
- Senden Sie eine kurze Schilderung Ihrer Situation per E-Mail an haertefaelle@stwm.de
- Fügen Sie die Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder bei.
Wir sind ein Paar mit Kind und beide immatrikuliert. Während der Wohnzeit schließt eine/r von uns, das Studium ab. Wie wirkt sich das auf unser Mietverhältnis aus?
Exmatrikulierte Personen haben keine Wohnberechtigung und müssen ausziehen.
Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit der zuständigen Verwaltungsstelle in Verbindung.
Wir sind ein Paar ohne Kind und beide immatrikuliert. Während der Wohnzeit schließt eine/r von uns, das Studium ab. Wie wirkt sich das auf unser Mietverhältnis aus?
Exmatrikulierte Personen haben keine Wohnberechtigung und müssen ausziehen.
Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit der zuständigen Verwaltungsstelle in Verbindung.