Härtefälle und Paare - FAQ

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Härtefälle und Paare

Was ist ein Härtefallantrag?

Studierende, die sich in einer schwierigen gesundheitlichen oder sozialen Lage (außergewöhnliche Härte) befinden, wodurch erhebliche und dauerhafte Einschränkungen bei der Wohnungssuche vorliegen, können sich um eine bevorzugte Aufnahme bewerben.

Auch bei Härtefallanträgen erfolgt die Vergabe nach Warteliste und es ist mit einer Wartezeit zu rechnen.

Finanzielle Gegebenheiten begründen keinen Härtefall.

Was können Gründe für einen Härtefallantrag sein?

Gründe für einen Härtefallantrag können z. B. eine Behinderung oder eine schwerwiegende chronische Erkrankung sein, welche eine erhebliche und dauerhafte Einschränkung bei der Wohnungssuche bedeuten.

Temporäre Erkrankungen und finanzielle Gründe werden nicht berücksichtigt.

Wie stelle ich einen Härtefallantrag?

Bewerben Sie sich online über die Online-Bewerbung:

  1. Füllen Sie das Bewerbungsformular aus
  2. Wählen Sie im Feld "Härtefall" die Option "Ja" aus
  3. Senden Sie zudem ein selbst formuliertes Schreiben zu Ihrer Situation mit allen erforderlichen Nachweisen an haertefaelle@stwm.de
Was muss im selbst formulierten Schreiben stehen?

Eine ausführliche Beschreibung der persönlichen Situation unter eindeutiger Benennung der vorliegenden Einschränkungen, sowie eine Beschreibung der sich daraus ergebenden besonderen Bedürfnisse (z. B. Lichtklingel, benötigte Unterkunft für Assistenz bei Rollstuhl-Zimmer, etc.).

Anhand der Beschreibung muss der Sachverhalt von Dritten nachvollzogen werden können. Dieser ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Welche Nachweise sind erforderlich?

Die erforderlichen Nachweise müssen den Härtefall anschaulich und nachvollziehbar für Dritte darlegen.

Nachweise können sein:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Feststellungsnachweis
  • fachärztliche Stellungnahme
  • Bestätigungen der zuständigen sozialen Einrichtung
  • Bestätigungen einer Behörde bei sozial schwerer Härte

Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen.

Was ist eine fachärztliche Stellungnahme?

Dies stellt das schriftliche Dokument des zuständigen Facharztes/der zuständigen Fachärztin dar, welches eine detaillierte Beschreibung des Gesundheitszustandes einschließlich Diagnosen, Symptomen, Behandlung und Prognose beinhaltet. Es muss für den medizinischen Laien ohne profunde medizinische Fachkenntnisse nachvollziehbar sein, woran der Patient/die Patientin leidet. Es muss daraus deutlich hervorgehen, dass spezielle Bedürfnisse hinsichtlich der Unterbringung bestehen und aufgrund der Diagnose erhebliche Einschränkungen bei der Wohnungssuche vorliegen.

Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen.

Ist bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder eines Feststellungsbescheides auch die Vorlage einer ärztlichen Stellungnahme nötig?

Ja, denn der Ausweis sowie der Bescheid geben keine Auskunft über die Einschränkungen im Alltag.

Ich habe ein Kind. Wird meine Wohnplatzbewerbung bevorzugt behandelt?

Ja. Alleinerziehende und Studierende mit Kind sind berechtigt, sich um einen Wohnplatz zu bewerben und werden bevorzugt behandelt.

Von dieser Wohnform sind jedoch nur wenige verfügbar. Die Vergabe erfolgt ebenso nach einer Warteliste und es ist mit einer (verkürzten) Wartezeit zu rechnen.

Die Voraussetzungen der Richtlinie Wohnplatzvergabe sind zu erfüllen.

Beachten Sie bitte auch die FAQ Wohnplatzbewerbung.

Wie bewerbe ich mich auf einen Wohnplatz für Alleinerziehende?

Bitte beachten Sie den Punkt 5 der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.

Bewerben Sie sich online über die Online-Bewerbung:

  1. Füllen Sie das Bewerbungsformular aus
  2. Schreiben Sie parallel eine E-Mail an: haertefaelle@stwm.de mit einer kurzen Schilderung Ihrer Situation
  3. Legen Sie entsprechende Nachweise bei: 
  • Mutterpass
  • Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
Wie bewerbe ich mich für eine Paarwohnung bzw. Paarwohnung mit Kind?

Beide Personen müssen die Bewerbungsbedingungen erfüllen. Diese entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.

Bewerben Sie sich online über die Online-Bewerbung:

  1. Füllen Sie beide jeweils das Bewerbungsformular aus.
  2. Tragen Sie im entsprechenden Feld jeweils den Namen des Partners/der Partnerin ein.
  3. Senden Sie eine kurze Schilderung Ihrer Situation per E-Mail an haertefaelle@stwm.de
  4. Fügen Sie die Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder bei.
Wir sind ein Paar mit Kind und beide immatrikuliert. Während der Wohnzeit schließt eine/r von uns, das Studium ab. Wie wirkt sich das auf unser Mietverhältnis aus?

Exmatrikulierte Personen haben keine Wohnberechtigung und müssen ausziehen.

Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit der zuständigen Verwaltungsstelle in Verbindung.

Wir sind ein Paar ohne Kind und beide immatrikuliert. Während der Wohnzeit schließt eine/r von uns, das Studium ab. Wie wirkt sich das auf unser Mietverhältnis aus?

Exmatrikulierte Personen haben keine Wohnberechtigung und müssen ausziehen.

Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit der zuständigen Verwaltungsstelle in Verbindung.