FAQs zum Thema Studierendenwerksbeitrag
Haben Sie sich für das kommende Semester zurückgemeldet? Dann haben Sie Ihrer Hochschule auch 97 Euro für das Studierendenwerk München Oberbayern überwiesen. Vielen Dank! Denn die Einnahmen aus den so genannten Grundbeiträgen (oder Studierendenwerksbeiträgen) der Studierenden sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzmittel, mit denen das Studierendenwerk jährlich seine vielfältigen, gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erfüllt, die den Studierenden ein rasches und erfolgreiches Studium ermöglichen sollen.
Bitte beachten Sie:
Das Studierendenwerk München Oberbayern kann nicht nachvollziehen, welche einzelne Person den Studierendenwerksbeitrag überwiesen hat. Denn die Hochschule erhält Ihr Geld.
Die Hochschule überweist dann dem Studierendenwerk einen Gesamtbetrag für alle Studierenden in einem Semester. Daher ist für das Studierendenwerk nicht klar, wer einen Beitrag überwiesen hat und wer nicht. Folglich kann das Studierendenwerk auch keine Korrekturen vornehmen oder Geld zurücküberweisen.
Bitte wenden Sie sich also bei Fragen dazu direkt an Ihre Hochschule.
Allgemeine Informationen zum Studierendenwerksbeitrag/ Grundbeitrag
Der Studierendenwerksbeitrag, oder auch Grundbeitrag genannt, ist Teil des Semesterbeitrags, den alle immatrikulierten Studierenden jedes Semester an den vom Studierendenwerk betreuten Hochschulen zahlen. Dieser Beitrag funktioniert nach dem Solidarprinzip: Alle Studierenden zahlen ihn, unabhängig davon, ob sie die Angebote des Studierendenwerks nutzen (z. B. auch während eines Urlaubssemesters). Nur durch die gemeinsame Finanzierung gelingt es, dass zum Beispiel Essenspreise in den Mensen oder Betreuungsgebühren der Kitas bezahlbar bleiben und alle unsere Beratungen kostenfrei angeboten werden können. Unsere Angebote stehen allen Studierenden offen und sollen für alle erschwinglich sein.
Sie sind an einer Hochschule in diesem Semester immatrikuliert, aber Sie haben vergessen, sich fristgerecht für das kommende Semester zurückzumelden?
Damit droht Ihnen eventuell die Exmatrikulation an Ihrer Hochschule.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall nur an Ihre Hochschule und überweisen Sie den vollen Beitrag so schnell wie möglich nach.
Sie müssen nämlich den Grundbeitrag oder Studierendenwerksbeitrag an die Hochschule überweisen.
Die Hochschule überweist wiederum einen großen Gesamtbetrag ans Studierendenwerk München Oberbayern. Dieser entspricht der Anzahl der gemeldeten Studierenden, trifft aber keine Aussage über die Zahlung einzelner Personen.
Das heißt, dass das Studierendenwerk München Oberbayern NICHT nachvollziehen kann, welche einzelnen Studierenden ihren Beitrag bei der Hochschule eingezahlt haben oder nicht.
Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Hochschule, und zwar an die Studierendenkanzlei oder das Immatrikulationsamt.
Hier finden Sie Links zu den drei größten Hochschulen bzgl. einer Rückmeldung bzw. des Grundbeitrags / Studierendenwerksbeitrags:
LMU
https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-studierende/1x1-des-studiums/rueckmeldung/index.html
Weitere Fragen? Bitte an die Studentenkanzlei wenden: https://www.lmu.de/de/studium/wichtige-kontakte/studentenkanzlei/team-und-services/index.html#st_img_text__master_2 .
TUM
https://www.tum.de/studium/studienfinanzierung , (dort Punkt: Semesterbeiträge)
Weitere Fragen? Bitte ans TUM Center for Study and Teaching, Bereich Beiträge und Stipendien wenden: https://www.tum.de/studium/studienfinanzierung (dort Punkt: Studienfinanzierung).
Hochschule München
https://www.hm.edu/studium_1/im_studium/mein_studium/verlauf/rueckmeldung.de.html
Weitere Fragen? Bitte an den Bereich Studierendenservice - Studienbeiträge wenden: https://www.hm.edu/studium_1/im_studium/rund_ums_studium/personen/st-service.de.html .
Erhöhung des Studierendenwerksbeitrags/ Grundbeitrags
Der Grundbeitrag wird von 85 Euro auf 97 Euro pro Semester erhöht. Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks hat dieser Erhöhung zugestimmt. Diese Anpassung tritt ab dem Sommersemester 2026 in Kraft. Selbst mit diesem Grundbeitrag liegt das Studierendenwerk München Oberbayern weiterhin unter dem bundesdeutschen Durchschnitt aller Studierendenwerksbeiträge (Stand Sommersemester 2025: über 100 Euro). Dies ist in einer Hochkostenregion wie München/Oberbayern durchaus bemerkenswert.
Maßgebliche Gründe für die Erhöhung sind die massiv gestiegenen Kosten für Lebensmittel-, Energie- und Dienstleistungen (z.B. für Reinigung) sowie die signifikanten Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst. Diese treffen insbesondere die Bereiche Wohnen und Gastronomie mit voller Wucht.
Wir haben die wirtschaftliche Lage des Studierendenwerks genau analysiert und auf Einsparmöglichkeiten hin untersucht. Dennoch können die gestiegenen Kosten nicht vollständig ausgeglichen werden.
Ja. Nach Art. 121 Abs. 2 Satz 1 BayHIG richtet sich die Grundbeitragshöhe zum einen nach den „durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des beitragspflichtigen Personenkreises“ und zum anderen nach dem „Aufwand“, der „zur Durchführung der Aufgaben der Studierendenwerke (…) erforderlich“ ist. Nach beiden Gesichtspunkten ist eine Erhöhung des Grundbeitrags durch das Studierendenwerk München Oberbayern von 85 Euro auf 97 Euro pro Semester angemessen.
Das Studierendenwerk erhält für seinen öffentlichen Auftrag Landeszuschüsse, die etwa 11 Prozent der gesamten Finanzierung ausmachen. Derzeit stammen rund 23 Prozent unserer Einnahmen aus dem Studierendenwerksbeitrag (s. dazu S. 12 unten im Jahresbericht 2024-Kurzversion). Die restlichen knapp zwei Drittel werden durch eigene Einnahmen erwirtschaftet. Das Studierendenwerk arbeitet dabei stets ohne Gewinnabsicht nach den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit und deckt ausschließlich seine Kosten.
So liegen beispielsweise die Produktionskosten für unsere Mittagessen in den Mensen viel höher als die Preise, welche die Studierenden zahlen. Das allein verursacht jährlich ein Millionen-Defizit, weshalb bei der Kalkulation die Einkaufs-, Energie-, Personal- und Subventionskosten genau abgewogen werden müssen.
Das Beratungsnetzwerk, welches Studierende kostenfrei nutzen können, wird hingegen komplett ohne jeden Zuschuss aus eigenen Mitteln finanziert und steht allen Studierenden offen.
Probleme bei der Zahlung des Studierendenwerksbeitrags/ Grundbeitrags
Bitte erkundigen Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer Hochschule (Immatrikulationsamt, Studierendenkanzlei, Bewerberhotline o.Ä.), was Sie tun müssen.
Denn wenn Sie beim Studierendenwerk anfragen, darf diese Anfrage aus Datenschutzgründen nicht an die Hochschule weitergegeben werden.
Bitte erkundigen Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer Hochschule (Immatrikulationsamt, Studierendenkanzlei, Bewerberhotline o.Ä.), was Sie tun müssen.
Bei manchen Hochschulen reicht es, einfach den Betrag schnellstmöglich nachzuüberweisen; manchmal müssen Sie aber mit der Studierendenkanzlei oder dem Immatrikulationsamt Kontakt aufnehmen.
Bitte also mit Ihrer Hochschule direkt klären.
Bitte erkundigen Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer Hochschule (Immatrikulationsamt, Studierendenkanzlei, Bewerberhotline o.Ä.), was Sie tun müssen.
Denn an manchen Hochschulen können Sie einfach den Differenzbetrag überweisen; manchmal müssen Sie aber auch mit der Hochschule Kontakt aufnehmen.
Dies kann daran liegen, dass Sie aus dem Ausland überwiesen haben. Dabei können Gebühren entstehen, teils bis zu 20 Euro, z.B. aus China. Die Banken legen diese Gebühren fest und ziehen sie vom Überweisungsbetrag ab.
Bitte erkundigen Sie sich also bei Ihrer Bank, ob eine Gebühr abgezogen wurde, und wie hoch diese ist.
Überweisen Sie dann schnellstmöglich den fehlenden Betrag mit denselben Daten (z.B. Matrikel-/Bewerbernummer) an die Hochschule nach!
Kontaktieren Sie Ihre Hochschule, ob die Sache damit erledigt ist oder Sie noch etwas tun müssen, um korrekt immatrikuliert oder korrekt rückgemeldet zu sein!
Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags/ Grundbeitrags
Sie haben Ihr Studium beendet, haben sich aber bereits für das kommende Semester zurückgemeldet. In diesem kommenden Semester werden Sie aber nicht mehr studieren.
Wenn Sie den Grundbeitrag zurück erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Hochschule, und zwar das Immatrikulationsamt oder die Studierendenkanzlei/ Studentenkanzlei. Diese kann Ihnen sagen, ob Sie tätig werden müssen und sich aktiv exmatrikulieren, ob Sie sonstige Fristen beachten müssen, oder ob Sie automatisch das Geld zurück überwiesen bekommen.
WICHTIG: In der Regel gilt eine Frist von fünf Wochen nach Semesterbeginn. Dabei muss der Studierendenausweis in der Regel an die Hochschule zurückgehen!
Für die drei größten Hochschulen finden Sie hier die wichtigsten Infos:
LMU (Ludwig-Maximilians-Universität München)
Frist: bis fünf Wochen nach Semesterbeginn des Folgesemesters
Was ist zu tun? Wo muss ich mich melden? Die LMUcard muss zurückgegeben werden.
Ihre LMUcard als Studienausweis muss bis spätestens fünf Wochen nach Beginn des Folgesemesters in der Studentenkanzlei Sachgebiet 2 vorliegen! Sonst kann keine Erstattung erfolgen!
Achtung:
Die LMUcard wird einbehalten, deshalb denken Sie daran, etwaiges Geldguthaben vor Rückgabe zu entladen.
Quelle:
https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-studierende/1x1-des-studiums/exmatrikulation/index.html
TUM (Technische Universität München)
Frist:
A) Exmatrikulation vor Beginn des Semesters, für das Sie eine Rückerstattung beantragen:
Was ist zu tun? Wo muss ich mich melden?
A) Der Studierendenausweis muss in diesem Fall spätestens fünf Wochen nach Beginn des Semesters der Hochschule vorliegen und dann ungültig gemacht werden. Dazu müssen Sie ihn am Servicedesk der TUM auf dem Stammgelände zurückgeben oder fristgerecht einsenden. Auch benötigen Sie einen Antrag, den Sie in Ihrem TUMOnline-Account unter dem Punkt „Beitragsstatus“ finden.
Quelle: https://www.tum.de/studium/studienfinanzierung/rueckerstattung
Frist:
B) Exmatrikulation nach Beginn des Semesters, die bis zu fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn wirksam wird:
Was ist zu tun? Wo muss ich mich melden?
B) Der Studierendenausweis muss am Tag der Exmatrikulation von der Hochschule ungültig gemacht werden. Geben Sie diesen daher rechtzeitig bei uns ab oder senden Sie die Karte am Tag der Exmatrikulation per Einschreiben an TUM CST Beiträge und Stipendien, Arcisstraße 21, 80333 München.
Quelle:
https://www.tum.de/studium/studienfinanzierung/rueckerstattung
HM (Hochschule München)
Frist:
Was ist zu tun? Wo muss ich mich melden?
Bis fünf Wochen nach Semesterbeginn des Folgesemesters müssen Sie sich exmatrikulieren, und dies über das hochschuleigene Tool „PRIMUSS Online-Services“, vgl.
Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Studierendenservice der Hochschule München: https://www.hm.edu/studium_1/im_studium/rund_ums_studium/personen/st-service.de.html
https://www.hm.edu/studium_1/im_studium/mein_studium/verlauf/rueckmeldung.de.html
Wichtige Frist für eine Erstattung
Für eine Erstattung des Studierendenwerksbeitrags/Semesterbeitrags müssen Sie spätestens 5 Wochen nach Semesterbeginn den Studierendenausweis an Ihrer Hochschule abgegeben haben (vgl. § 6 Abs. 2, Abs. 3 bzw. Abs. 4 der Grundbeitragssatzung), wenn Sie Ihre Abschlussprüfung im Semester davor bestanden haben und exmatrikuliert wurden. Verpassen Sie diesen Termin, ist eine Erstattung nicht mehr möglich.
Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, wo genau der Studierendenausweis zurückgegeben werden muss.
Noch Fragen?
Falls nach der Lektüre dieser FAQs noch Fragen offen sein sollten, wenden Sie sich bitte an folgende Stelle des Studierendenwerks München Oberbayern:
Studierendenwerk München Oberbayern
Studierendenwerksbeitrag
Leopoldstr. 15
80802 München
E-Mail: stuwerk@stwm.de