Studierendenwerksbeitrag
Jede/-r Studierende, der an einer vom Studierendenwerk München Oberbayern betreuten Hochschule eingeschrieben ist, muss pro Semester einen Beitrag an das Studierendenwerk entrichten. Dieser sog. Grundbeitrag der Studierenden wird von der jeweiligen Hochschule erhoben und muss vor der Immatrikulation entrichtet sein. Ab dem Sommersemester 2026 beläuft sich der Betrag auf 97 Euro.
Weitere Informationen zum Grundbeitrag finden Sie hier.
Den Grundbeitrag müssen die Studierenden in jedem Fall entrichten, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie die Leistungen des Studierendenwerks beanspruchen. Hinweis: die hier amtlich bekannt gemachte Fassung der Satzung (Grundbeitragssatzung) ist verbindlich für die Wirksamkeit der Satzung (siehe § 7).
Für das Inkasso des Studierendenwerksbeitrags sind die Hochschulen zuständig. Sie erheben den Beitrag vor beziehungsweise mit der Immatrikulation und leiten diesen an das Studierendenwerk weiter. Bei Reklamationen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte unbedingt an das Immatrikulationsamt oder die Studentenkanzlei Ihrer Hochschule.
Die Kontoverbindungen für die Semesterbeiträge sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.
LMU
Kontoverbindung der LMU können Sie Ihrem LMU-Beitragskonto/-Benutzerkonto entnehmen. Zuständig ist die Studentenkanzlei.
TUM
Kontoverbindung und Informationen über Studierendenwerksbeiträge
HM
Kontoverbindung und Zahlungsmöglichkeiten
Bitte erfragen Sie Kontoverbindung und Zahlungsmöglichkeiten anderer Hochschulen direkt dort in Studentenkanzlei oder Immatrikulationsamt.
Bitte beachten Sie:
Das Studierendenwerk München Oberbayern kann nicht nachvollziehen, welche einzelne Person den Studierendenwerksbeitrag überwiesen hat. Denn die Hochschule erhält Ihr Geld.
Die Hochschule überweist dann dem Studierendenwerk einen Gesamtbetrag für alle Studierenden in einem Semester. Daher ist für das Studierendenwerk nicht klar, wer einen Beitrag überwiesen hat und wer nicht. Folglich kann das Studierendenwerk auch keine Korrekturen vornehmen oder Geld zurücküberweisen.
Bitte wenden Sie sich also bei Fragen dazu direkt an Ihre Hochschule.
Noch Fragen?
Bitte konsultieren Sie unsere
Frequently Asked Questions (FAQs)
zu diesem Thema.
Fragen zum Semesterticket / Solidarbeitrag des Semestertickets?
Wenn Sie Fragen zur generellen Konstruktion und Abwicklung des Solidarbeitrags Semesterticket haben, informieren Sie sich bitte hier.
Internationaler Studierendenausweis
Für die Ausstellung eines internationalen Studierendenausweises („International Student Identity Card“ oder kurz ISIC) ist das Studierendenwerk nicht zuständig.
In der Regel können sich immatrikulierte Studierende einen solchen Studentenausweis in verschiedenen Reisebüros ausstellen lassen, wenn die jeweilige Hochschule einen solchen Service nicht anbietet.
Weitere Informationen zu diesem Thema (auch über weitere Verkaufsstellen etc.) finden Sie z.B. unter www.isic.de oder hier.