Studierende, deren BAföG-Bewilligungszeitraum dieses Semester endet und die noch weiter studieren, sollten frühzeitig den Folgeantrag stellen. Wenn dieser Antrag bis zum 31. Juli vollständig bei uns eingeht, ist sichergestellt, dass das Geld nach Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums nahtlos weiter ausgezahlt wird. Sollte der Antrag erst später erfolgen, kann es zu einer Unterbrechung der BAföG-Zahlungen kommen.
Die Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Semester können BAföG-Empfänger/-innen nachreichen. Die Formulare und Belege der Eltern benötigen wir hingegen rechtzeitig.
Der Folgeantrag kann einfach unter unter www.bafoeg-digital.de gestellt werden.