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Studienstarthilfe

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Die Studienstarthilfe kann jetzt beantragt werden.

Die Studienstarthilfe richtet sich an junge Menschen, die sich erstmalig an einer Universität oder Hochschule immatrikulieren und bei Studienbeginn jünger als 25 Jahre sind. Zudem müssen die künftigen Studierenden im Monat vor Beginn ihres Studiums Sozialleistungen wie beispielsweise Bürgergeld bezogen haben.

Für den Antrag auf Studienstarthilfe gibt es eine Frist! Ein Antrag kann nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden.

Alle Informationen zur Studienstarthilfe und zum Antrag findet man auf https://www.bafoeg-digital.de/ams/STUDIENSTARTHILFE.

Antworten auf die meisten Fragen können hier eingesehen werden