Studierende, deren BAföG-Bewilligungszeitraum dieses Semester endet und die aber noch weiter studieren, sollten frühzeitig einen Weiterleistungsantrag stellen. Denn wenn dieser Antrag bis zum 31. Januar 2026 vollständig bei uns eingeht, ist sichergestellt, dass das Geld nach Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums nahtlos weiter ausgezahlt wird. Sollte die Weiterförderung erst später, beispielsweise erst im März, beantragt werden, kann es zu einer Unterbrechung der BAföG-Zahlungen kommen.
Die Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Semester können BAföG-Empfänger/-innen nachreichen. Die Formulare und Belege der Eltern benötigen wir hingegen rechtzeitig.
Da die bundesweite Plattform www.bafoeg-digital.de aufgrund von Wartungsarbeiten derzeit nur eingeschränkt erreichbar ist, schickt uns eure Unterlagen während der Downtime bitte per Post zu.
