FAQs zum Thema Studierendenwerksbeitrag

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Haben Sie sich für das kommende Semester zurückgemeldet? Dann haben Sie Ihrer Hochschule auch 75 Euro für das Studierendenwerk München Oberbayern überwiesen. Vielen Dank! Denn die Einnahmen aus den so genannten Grundbeiträgen (oder Studierendenwerksbeiträgen) der Studierenden sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzmittel, mit denen das Studierendenwerk jährlich seine vielfältigen, gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erfüllt, die den Studierenden ein rasches und erfolgreiches Studium ermöglichen sollen.

Was macht das Studierendenwerk München Oberbayern mit dem Geld, das es über den Grundbeitrag einnimmt?

Die Studierendenzahl wächst und wird diverser: beispielsweise die zunehmende Internationalität der Hochschulen und ihrer Studierenden und die steigende Zahl der Hochschulstandorte stellen ihre Ansprüche an die Dienstleistungen des Studierendenwerks München Oberbayern. Die Beiträge richten sich gemäß Art. 95 Abs.3 Satz 1 BayHSchG nach dem "Aufwand", der "zur Durchführung der Aufgaben der Studierendenwerke (...) erforderlich" ist und dieser Aufwand steigt kontinuierlich an. Das betrifft z.B. im Bereich Wohnen zum größten Teil die Sanierung, Instandsetzung und den Neubau von Wohnheimen, die permanente Ausrichtung der Beratung an die diversen Anforderungen der Studierenden, auch im inklusiven Bereich, die hohe Qualität der Kinderbetreuung und den bedarfsgerechten Ausbau der Verpflegungseinrichtungen in Zeiten sinkender Zuschüsse.

Ich habe mein Studium beendet und habe den Grundbeitrag für das Folgesemester aber bereits überwiesen. Wie kann ich ihn bei Studienende zurückerhalten?

Sie haben Ihr Studium beendet, haben sich aber bereits für das kommende Semester zurückgemeldet. In diesem kommenden Semester werden Sie aber nicht mehr studieren.
Wenn Sie also den Grundbeitrag zurück erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Hochschule, und zwar das Immatrikulationsamt oder die Studentenkanzlei. Diese kann Ihnen sagen, ob Sie tätig werden müssen und sich aktiv exmatrikulieren, ob Sie sonstige Fristen beachten müssen, oder ob Sie automatisch das Geld zurück überwiesen bekommen.

Warum muss das Studierendenwerk München Oberbayern den Grundbeitrag zum Wintersemester 2020/2021 erhöhen?

Für das Studierendenwerk München Oberbayern ist es ein leider zwingend notwendiger Schritt zum Wintersemester 2020/21 seinen Grundbeitrag zu erhöhen. Nachdem das Studierendenwerk den Grundbeitrag innerhalb der letzten Jahre nicht angehoben hat, ist es nun umso dringender, den Betrag anzuheben, um die in den letzten Jahren gestiegenen Kosten auszugleichen. Denn neben den stetig zurückgehenden staatlichen Zuschüssen gibt es nur wenige Möglichkeiten für die Studierendenwerke Einnahmen zu generieren, die wiederum aber für die Kostendeckung notwendig sind.

Die Erhöhung wurde übrigens vor der Corona-Pandemie im Februar vom Verwaltungsrat verabschiedet. Bereits im Sommer 2019 begannen erste Überlegungen, die Anhörung der Hochschulen erfolgte Ende des Jahres und Mitte Februar 2020 wurde die Erhöhung per Satzung kommuniziert.

Warum muss das Studierendenwerk München Oberbayern den Beitrag gleich um 13 Euro erhöhen?

Mit der Erhöhung des Grundbeitrags auf 75 Euro liegt das Studierendenwerk München Oberbayern nach wie vor unter dem Bundesdurchschnitt von knapp 80 Euro (SoSe 2020). Über 60 % aller deutschen Studierendenwerke erheben einen Beitrag von deutlich über 75 €, mit größtenteils weniger Angeboten als das STWM. Die aktuelle Erhöhung um 13 Euro gibt dem Studierendenwerk Planungssicherheit und verhindert, dass jedes Jahr erhöht werden muss.

Warum muss ich den Grundbeitrag bezahlen, obwohl ich gar keine Dienste des Studierendenwerks in Anspruch nehme?

Die Grundbeiträge gehen zurück auf die Idee der Solidargemeinschaft, aus der die Studierendenwerke ursprünglich entstanden sind. Nach diesem Prinzip zahlen alle Studierenden aus Solidarität den gleichen Grundbeitrag und dabei spielt es keine Rolle, ob und in welchem Umfang sie die Leistungen des Studierendenwerks beanspruchen. So kann es sein, dass ein Studierender während seines Studiums nie in die Mensa geht, kein BAföG erhält, nicht im Wohnheim wohnt und kein Kind in eine unserer Kinderkrippen bringt und dennoch den vollen Grundbeitrag entrichten muss. Denn es gibt viele Studierende, die diese Angebote des Studierendenwerks München Oberbayern nutzen, die ihr Studium erleichtern. Alle Studierenden legen sozusagen zusammen, um eine soziale Infrastruktur zu schaffen, die es allen Studierenden ermöglichen soll, mit gleichen Chancen ein Studium zu absolvieren.

Wann ist diese Regelung in Kraft getreten?

Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks München Oberbayern hat der Satzungsänderung im Umlaufverfahren zum 14.02.2020 zugestimmt. Am 19.02.2020 wurde die geänderte Satzung dann vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats unterschrieben und ging am 20.02.2020 den Hochschulen zu. Die Satzung tritt durch Bekanntmachung zum Wintersemester 2020/2021 in Kraft.