Studierendenwerksbeitrag
Jeder Studierende, der an einer vom Studierendenwerk München Oberbayern betreuten Hochschule eingeschrieben ist, muss pro Semester einen Beitrag in Höhe von 75 Euro an das Studierendenwerk entrichten. Dieser Grundbeitrag der Studierenden wird von der jeweiligen Hochschule erhoben und muss vor der Immatrikulation entrichtet sein.
Die Grundbeiträge gehen zurück auf die Idee der Solidargemeinschaft, aus der die Studierendenwerke entstanden sind. Beim Studierendenwerk München Oberbayern machen sie etwa zwischen zehn und 15 Prozent der Erträge aus. Sie sind wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Angeboten, für die das Studierendenwerk keine Zuschüsse erhält (wie zum Beispiel das Beratungsnetzwerk oder kulturelle Angebote des Kulturprogramms) beziehungsweise die das Studierendenwerk mit Eigenmitteln mitfinanzieren muss (wie zum Beispiel den Eigenanteil beim Wohnheimbau oder der Defizitausgleich im Bereich Mensen). Weitere Informationen zum Grundbeitrag und dessen Erhöhung zum Wintersemester 2020/21 finden Sie hier.
Den Grundbeitrag müssen die Studierenden in jedem Fall entrichten, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie die Leistungen des Studierendenwerks beanspruchen. Hinweis: allein die an den Hochschulen amtlich bekannt gemachte Fassung der Satzung ist verbindlich für die Wirksamkeit der Satzung gemäß § 5.
Für das Inkasso des Studierendenwerksbeitrags sind die Hochschulen zuständig, die den Beitrag vor beziehungsweise mit der Immatrikulation erheben und diesen an das Studierendenwerk weiterleiten. Bei Reklamationen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte unbedingt an das Immatrikulationsamt oder die Studentenkanzlei Ihrer Hochschule.
Die Kontoverbindungen für die Semesterbeiträge sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.
Bitte erfragen Sie die Kontoverbindung anderer Hochschulen in Ihrer Studentenkanzlei oder im Immatrikulationsamt.
Noch Fragen?
Wenn Sie weitere Fragen zur generellen Konstruktion und Abwicklung des Solidarbeitrags haben, lesen Sie bitte zunächst die häufigsten Fragen und die dazu gehörigen Antworten auf dieser Seite. Falls dann noch Fragen offen sein sollten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle des Studierendenwerks München Oberbayern.
Kontakt:
Studierendenwerk München Oberbayern
Semesterticket
Leopoldstraße 15
80802 München
Tel.: + 49 89 38196-201
Fax: + 49 89 38196-144
E-Mail: semesterticket@stwm.de
Internationaler Studierendenausweis
Für die Ausstellung eines internationalen Studierendenausweises („International Student Identity Card“ oder kurz ISIC) ist das Studierendenwerk nicht zuständig.
In der Regel können sich immatrikulierte Studierende einen solchen Studentenausweis in verschiedenen Reisebüros ausstellen lassen, wenn die jeweilige Hochschule einen solchen Service nicht anbietet.
Weitere Informationen zu diesem Thema (auch über weitere Verkaufsstellen etc.) finden Sie z.B. unter www.isic.de oder hier.