Zuständigkeiten und Zahlen
Eine der Aufgaben der Studierendenwerke in Bayern ist der Bau und der Betrieb von Studierendenwohnheimen zur wirtschaftlichen Förderung der Studierenden (Art. 114 Abs. 1 BayHIG). Dieser Wohnraum ist gemäß der Richtlinie für die Förderung von Wohnraum für Studierende dabei den bedürftigen Studierenden zu überlassen, wobei internationale Studierende angemessen zu berücksichtigen sind (Ziffer 11.1, 11.4 StudR 2023).
Das Studierendenwerk München Oberbayern bietet in absoluten Zahlen mehr Wohnheimplätze als jedes andere Studierendenwerk und jede andere gemeinnützige Einrichtung an. Wir bieten auch aktuell trotz der in Sanierung befindlichen Objekte rund 9.100 Plätze in München (Stadt und Landkreis), Freising und Rosenheim an (Quelle: DSW-Zahlenspiegel 2024/25).
Unsere Wohnplatzquote für München liegt bei 6,7 % und ist damit höher als in den anderen Millionenstädten wie Berlin, Hamburg oder Köln (Quelle: DSW-Zahlenspiegel 2024/25). Zu Beginn des Wintersemesters 2026/27 stehen aktuell 9.710 Personen auf der Wohnplatz-Warteliste für München.
Die BAföG-Förderquote liegt im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks München Oberbayern bei 6,37 % und im Bundesdurchschnitt bei 16,26 % (Quelle: DSW-Zahlenspiegel 2024/25). Rechnerisch stehen damit ausreichend viele Wohnplätze für BAföG-geförderte Studierende zur Verfügung. Der Anteil der BAföG-Geförderten, die noch im Elternhaus leben, lag im WiSe 2024/25 bei rd. 28 % und es gilt die interne Vorgabe, dass Studierende, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung im MVV-Bereich Zone M bis 4 leben, nicht wohnberechtigt sind.
Der Anteil der internationalen Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks München Oberbayern lag im WiSe 2024/25 bei rund 29 %. Der Anteil der internationalen Bewohner/-innen in unseren Wohnheimen liegt derzeit bei rund 67 %. Das Ziel laut Richtlinie zur Wohnplatzvergabe ist, ein Verhältnis von 40/60 (internationale/nationale Studierende) zu erreichen, wobei zusätzlich 11 % aller Wohnplätze im Rahmen des Austauschkontingents automatisch an die Hochschulen für internationale Incomings gehen.
Das Studierendenwerk München Oberbayern steht hinter der Idee eines international exzellent vernetzten, weltoffenen und interkulturell starken deutschen Hochschulsystems. Allerdings nehmen die Herausforderungen, unseren sozialen Auftrag zu erfüllen, zu. Das Studierendenwerk München Oberbayern kann nicht das Problem der Knappheit an bezahlbarem Wohnraum für die Studierenden in München und Umgebung lösen und wir sind auch nicht alleine dafür verantwortlich. Vielmehr fokussiert sich der Auftrag des Studierendenwerks im Bereich Wohnen auf die bedürftigen Studierenden.
Internationale Studierende definieren diesen Begriff der Bedürftigkeit neu und um diesem Bedarf gerecht zu werden, bedarf es weiterer Investitionen in die soziale Infrastruktur und es braucht einen Ausgleich zwischen den Interessen aller Studierenden in den Wohnanlagen, denn nur in einem stabilen sozialen Umfeld kann man erfolgreich studieren und sich integrieren.
Neubauten und Sanierungen des Studierendenwerks
2023: Eröffnung des Sophie-Scholl-Hauses (Wohnheim mit 250 Wohnplätzen in der Studentenstadt, Haus 11, Sanierung für 22 Millionen Euro).
2024: Eröffnung des Inklusionswohnheims in der Kaulbachstraße (campusnah, 77 Wohnplätze, Sanierung für 14 Millionen Euro).
2025: Eröffnung des Neubaus in der Schwere-Reiter-Straße in München (241 Wohnplätze, Sanierung für 39 Millionen Euro), Eröffnung der sanierten Hans-Scholl-Halle (Mehrzweckgebäude) in der Studentenstadt (7 Millionen Euro), Beginn der Sanierung Giggenhauserstraße in Freising (238 Wohnplätze).
2026/2027: Beginn des Neubaus in der Agnesstraße 33 in München (185 Wohnplätze); Fortführung der Sanierung des Wohnheims Giggenhauserstraße in Freising (238 Wohnplätze), Beginn der Sanierung Haus 13 in der Studentenstadt Freimann (181 Wohnplätze), Beginn Sanierung Haus 10 in der Studentenstadt (100 Wohnplätze), Fortführung Erschließung der Studentenstadt (Altstadt und Neustadt), Beginn der Sanierung der Wohnheime Heiglhofstraße 64 und 66 (223 und 214 Wohnplätze), Beginn der Sanierung des Wohnheims Lange Point in Freising (383 Wohnplätze).
Das Studierendenwerk baut und saniert in den nächsten Jahren für rund 171 Mio. Euro. Der Freistaat fördert diese Maßnahmen mit rund 98,6 Mio. Euro und hat zusätzlich das Eigenkapital des Studierendenwerks um 22,5 Mio. Euro verstärkt. Darüber hinaus sind umfassende Instandsetzungsmaßnahmen im Umfang von rund 21,5 Mio. Euro geplant.
Projekt Studentenstadt
Übernahme der Studentenstadt durch das Studierendenwerk im Jahr 2015 mit bereits damals bestehendem erheblichen Sanierungsstau. Vorheriger Eigentümer war der Studentenstadt München e.V.
Fokus zunächst auf Sanierungsplanung der sog. Neustadt der Studentenstadt, da es dort bereits Leerstand gab und die Anzahl der Wohnplätze erheblich höher ist (Faktor 2). Das Haus 11 und das Hans-Scholl-Gebäude wurden vom Studierendenwerk bereits saniert, Erschließungsmaßnahmen der Neustadt laufen, die Sanierung der Häuser 13 und 10 ist an einen Totalunternehmer vergeben. Die Häuser 9 und 12 werden durch die BayernHeim GmbH saniert, deren Sanierungsmaßnahmen bereits weit fortgeschritten sind.
Eine Sanierung der überwiegend kleinen zweigeschossigen Gebäude im Bestand der Altstadt ist wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch nicht sinnvoll. Das Ziel ist deshalb hier eine deutliche Nachverdichtung. Hierzu wurde bereits eine Machbarkeitsstudie zusammen mit zwei namhaften Architekturbüros und in Abstimmung mit dem STMWK und der Stadt München angegangen.
Die Schäden/Mängel in den Häusern der Altstadt insbesondere in den nicht sanierten, baulich verbrauchten Häusern der 1960er Jahre (Häuser 2, 3, 5 und 7, zusammen 299 Wohnplätze) sind umfangreich und dem Alter sowie dem häufigen Mieterwechsel geschuldet. Dennoch werden die Häuser so gut es geht instand gesetzt. Der Aktionsplan zur Studentenstadt bezieht sich auch auf die bereits sanierten Häuser der Altstadt (Haus 1/ 170 Wohnplätze/ saniert in 2001, Haus 4/ 205 Wohnplätze/ saniert in 2007, Haus 6/ 74 Wohnplätze/ saniert in 2019). Im Jahr 2024 wurden bereits Instandsetzungsmaßnahmen in der Altstadt der Studentenstadt im Umfang von rund 1,23 Mio. Euro und in 2025 Maßnahmen von rund 1,37 Mio. Euro umgesetzt.
Die bisherigen Versäumnisse bei der Mängelbeseitigung liegen beim Studierendenwerk. Es reicht nicht, Reinigung und Reparaturen in Auftrag zu geben, sondern deren Umsetzung muss konsequent verfolgt und nachgehalten werden. Für die Schadensbehebung ist der Bereich Technisches Gebäudemanagement (TGM) zuständig, der in drei Regionen mit Regionalleitungen eingeteilt ist. Unterhalb dieser Regionalleitungen (inkl. Assistenz und Sachbearbeitung) sind die Objektverantwortlichen mit ihren zugeordneten Hausmeistern angesiedelt. Dass diese Struktur generell trägt, zeigen die anderen Wohnanlagen, u.a. das Olympische Dorf mit mehr als 2.000 Wohnplätzen. Das Technische Gebäudemanagement muss deshalb personell gut aufgestellt sein, die Prozesse müssen besser werden (insb. die Kontrolle der Reinigung und Schadensbehebung) und das Tutorenprogramm des Studierendenwerks weiter gestärkt werden.
Die Pflichten zur Reinhaltung der Gemeinschaftsflächen liegen aber nicht allein beim Studierendenwerk, sondern auch bei den Bewohnenden selbst. Zur Unterstützung und zur besseren Kommunikation vor Ort wurden in den größeren Wohnanlagen neue Wohnheimmanager eingestellt, die im engen Kontakt zu den Studierenden stehen. Zu den neuesten Fortschritten im Bereich der Mängelbeseitigung und Instandsetzung lesen Sie bitte unsere Webnews unter:
https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/news/wohnen/aktionsplan-studentenstadt-hat-gegriffen/
Gemeinschaft in der Studentenstadt
Das Studierendenwerk begrüßt den Austausch der Bewohner/-innen in seinen Wohnanlagen, um ein gemeinschaftliches, inklusives und förderndes Zusammenleben in den Wohnanlagen zu gestalten. Das Studierendenwerk unterstützt dies u.a. aktiv durch die Abteilung Soziales und deren Tutorenprogramm.
Der Betrieb und die Verwaltung der Wohnanlagen obliegt dem Eigentümer und Vermieter, in diesem Fall dem Studierendenwerk München Oberbayern, das die wirtschaftliche, technische, rechtliche und auch die soziale Verantwortung zum Betrieb der Anlagen trägt. Es handelt sich um ein Mietverhältnis.
Die „studentische Selbstverwaltung“ in den Wohnanlagen ist eine selbsternannte Studierendenvertretung von Vereinsmitgliedern, die kein gesetzliches Mandat zur Vertretung von Studierenden inne hat. Das gesetzliche Mandat liegt allein bei der Vertretungsversammlung und dem Verwaltungsrat des Studierendenwerks. Die Partizipationsmöglichkeiten für Studierende durch Mitglieder in Vertretungsversammlung und Verwaltungsrat sind im BayHIG geregelt.
Das Studierendenwerk fördert die Vereine der Studentenstadt, insbesondere durch die kostenfreie Bereitstellung der Gemeinschaftsflächen: Hans-Scholl-Halle mit Turnhalle und professionell ausgestatteter Gemeinschaftsgastronomie, die Bar Egons, das KADE (Club), der Brotladen, ein Fitnessraum, sowie die sog. Vorbauten mit weiteren Veranstaltungsräumen. Darüber hinaus werden den Vereinen der Studentenstadt (StuSta e.V., VKL, StuStaNet e.V., Alumni e.V.) zahlreiche Büroräume und Lagerflächen zur Nutzung überlassen. Die Bewohner/-innen und Vereine der Studentenstadt verfügen aktuell über mehr Gemeinschaftsflächen, als förderrechtlich erforderlich. Dies ist vorbildlich, aber jede zusätzliche Gemeinschaftsfläche ist auch ein Weniger an Wohnraum.
Das Studierendenwerk fördert das Engagement mit sog. Wohnzeitverlängerungen. Es gab und gibt zahlreiche Wohnzeitverlängerungen (WZV) in der Studentenstadt (Kontingent von 1,5% der Wohnplätze/Semester für den StuSta e.V., weitere WZV für den Verein Kulturleben e.V., für die Netzwerkadministratoren und den Betrieb der Hans-Scholl-Halle in der Studentenstadt.) Ferner gibt es über das Tutorenprogramm des STWM in der Studentenstadt weitere WZV.
Jedes Mehr an Wohnzeitverlängerung für die aktuelle Bewohnerschaft führt zu einer Erhöhung der Wartezeiten auf einen Wohnplatz für die übrigen Studierenden in München und Umgebung. Dies trifft insbesondere die Erstsemester, die in den Großraum München ziehen, hart.
Das Rotationsprinzip in studentischen Wohnanlagen ist ein wesentliches Merkmal, um ein Wohnheim rechtlich als solches zu definieren. Erst durch das Rotationsprinzip wird vielen Studierenden die Chance auf einen Wohnheimplatz ermöglicht.
Das Studierendenwerk fühlt sich allen rund 143.000 Studierenden innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs verpflichtet und nicht einzelnen Bewohnergruppen. Auch sind Sonderrechte Einzelner eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Zusätzliche Wohnzeitverlängerungen und eine Erhöhung der maximalen Wohnzeit, wie sie von manchen Studierenden gefordert werden, führen dazu, dass das knappe Gut Wohnplatz immer weniger Studierenden zur Verfügung gestellt werden kann. Daher sind diese Forderungen abzulehnen.
Das Studierendenwerk war, ist und wird immer gesprächsbereit sein. Es gilt aber, thematisch klar zwischen der baulichen Instandhaltung und dem sozialen Zusammenleben in der Studentenstadt zu differenzieren. Aufgabe des Studierendenwerks ist eine transparente und sozial ausgewogene Vergabe von Wohnplätzen und dieser Aufgabe kommen wir vollumfänglich nach.
Videos zum Aktionsplan
