Das Studierendenwerk München Oberbayern ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und somit eine weitgehend selbstständige öffentliche Institution. Die Rechtsaufsicht liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Eine Ausnahme bildet der Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), welcher neben der Rechtsaufsicht auch der Fachaufsicht des Ministeriums unterliegt.
Das Studierendenwerk gliedert sich in fünf Abteilungen und vier Stäbe: Die Abteilungen Hochschulgastronomie, Wohnen, Soziales, Amt für Ausbildungsförderung und Informationstechnik sowie die abteilungsübergreifend arbeitenden Stäbe Personal, Finanzen, Beschaffung und Unternehmenskommunikation.
Die gesetzliche Vertretung des Studierendenwerks ist die Geschäftsführung, sofern nicht die Vertretungsversammlung oder der Verwaltungsrat zuständig sind. Die Geschäftsführung hatte im gesamten Jahr 2025 Claudia Meijering inne.
Vertretungsversammlung und Verwaltungsrat

Die Geschäftsführung wird vom Verwaltungsrat bestellt und sowohl von diesem als auch von der Vertretungsversammlung beaufsichtigt:
- Vertretungsversammlung: Setzt sich aus Vertretern/-innen der Hochschulleitungen, Professorenschaft und Studierenden zusammen. Auch die jeweiligen hochschulinternen Gleichstellungsbeauftragten sowie die Beauftragten für die Belange der Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung sind Mitglieder. Die Vertretungsversammlung nimmt unter anderem den Jahresbericht entgegen und wählt alle zwei Jahre sieben Mitglieder in den Verwaltungsrat.
Verwaltungsrat: Prüft den Jahresabschluss, beschließt den Wirtschaftsplan und entlastet die Geschäftsführung für das vorhergehende Jahr. Dem Gremium gehören neben Hochschulvertretern auch eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens sowie ein Mitglied des Personalrats an. Da die Amtszeit aller Mitglieder im Herbst 2025 endete, wählte die Vertretungsversammlung am 23. Oktober 2025 die neuen Vertretungen gemäß Art. 118 Abs. 3 S. 1 Zf. 1, 2, 5 und 6 BayHIG. Dies betraf die Gruppen der Professorenschaft, der Hochschulleitungen und der Studierenden sowie die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst einer Hochschule und für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Bei der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrats am 20. November 2025 stießen damit zwei neu gewählte Personen zu insgesamt sieben wiedergewählten Mitgliedern: Neu waren eine studentische Vertreterin und die sogenannte Behindertenbeauftragte. Das Mitglied des Personalrats des Studierendenwerks und die Persönlichkeit des öffentlichen Lebens wurden in ihrem Amt bestätigt.
Beim regelmäßigen Kontakt zwischen der Geschäftsführung des Studierendenwerks München Oberbayern und den beiden Gremien werden Letztere über wichtige Themen und Entscheidungen informiert. Im Berichtsjahr war die Anhebung des Studierendenwerksbeitrags von 85 Euro auf 97 Euro pro Semester ab dem Sommersemester 2026 ein zentraler Beschluss des Verwaltungsrats.
Hier finden Sie Informationen zur genauen Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Vertretungsversammlung. Weiterführende Informationen zu den Satzungen des Studierendenwerks, zu unserer Historie und zum Studierendenwerksbeitrag können Sie auf unserer Website nachlesen.
