Das Jahr 2024 stand für das Amt für Ausbildungsförderung im Zeichen der BAföG-Reform und der Vorbereitungen auf die E-Akte. Die Mitarbeitenden bildeten sich diesbezüglich umfangreich fort und waren damit auf die zahlreichen Neuerungen gut vorbereitet.

Veränderungen durch die BAföG-Reform

Die BAföG-Reform nach dem 29. Änderungsgesetz trat zum Wintersemester 2024/2025 in Kraft und beinhaltete mehrere wichtige Neuerungen. Zuvorderst wurde der BAföG-Bedarfssatz von 452 Euro auf 475 Euro angehoben und der BAföG-Wohnbedarfssatz außerhalb des Elternhauses von 360 Euro auf 380 Euro erhöht. Weitere Änderungen betrafen unter anderem die Freibeträge der Eltern, die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze und die Einführung eines Flexibilitätssemesters. BAföG-Empfänger/-innen erhalten damit auf Antrag ein weiteres Semester über die Förderhöchstdauer hinaus Zahlungen.

Die Kollegen/-innen des Amts für Ausbildungsförderung führten die Umstellung auf das neue Gesetz gewohnt professionell und routiniert durch. Aufgrund der Reform war es nötig, 1.740 Änderungsbescheide zu erlassen. Dies betraf die bereits vor August 2024 erteilten BAföG-Bescheide. Die Änderungsbescheide wurden automatisiert erstellt und manuell bezüglich bestimmter Kriterien überprüft.

Die BAföG-Reform wurde durch eine Informationskampagne des Dachverbands DSW auf den Social-Media-Kanälen des Studierendenwerks flankiert.

Zudem produzierte die Unternehmenskommunikation gemeinsam mit dem Amt für Ausbildungsförderung eine Reihe von Erklärvideos zum Thema BAföG für die Social-Media-Plattformen. Diese wurden zusammen mit Videos anderer Studierendenwerke über mehrere Monate hinweg rund um den Wintersemesterstart 2024/2025 veröffentlicht.

Klicken Sie auf eines der Bilder, um das jeweilige Video auf YouTube anzuschauen.

Erfolgreiche Einführung der Studienstarthilfe

Eine wichtige Neuerung der letzten BAföG-Reform war die Einführung der Studienstarthilfe für unter 25-jährige Studienanfänger/-innen, die im Monat vor dem Studienstart mindestens eine von acht möglichen Sozialleistungen bezogen haben. Das Amt für Ausbildungsförderung stellte sich auf die zusätzlichen Anträge ein und schulte zwei Mitarbeitende speziell für die Bearbeitung dieser Anträge. Diese Strategie ging auf und die 352 eingegangenen Anträge konnten spätestens innerhalb von jeweils vier Wochen nach Antragseingang abschließend bearbeitet werden.

E-Akte weiter vorbereitet

Das Amt für Ausbildungsförderung ging im Berichtsjahr weitere Schritte in Richtung Digitalisierung und E-Akte. Beispielsweise führte das Team ein Dokumentenmanagementsystem ein. Damit schufen die Kollegen/-innen eine weitere Voraussetzung dafür, künftig auf die Papierakte verzichten zu können. Auch hierzu erhielten die Mitarbeitenden Schulungen und machten sich mit den Neuerungen vertraut.

Außerdem wurde der für die BAföG-Bearbeitung relevante Server von Regensburg nach Frankfurt umgezogen. Trotz der zeitweilig aufkommenden Systemausfälle schafften es die Kollegen/-innen des Amts für Ausbildungsförderung, den Weiterleistungstermin zum Wintersemester 2024/2025 einzuhalten, so dass alle fortlaufenden Zahlungen rechtzeitig erfolgen konnten.

Das Amt für Ausbildungsförderung setzte im Jahr 2024 also viele gesetzliche Neuerungen um. Mit den kontinuierlichen Vorbereitungen auf die E-Akte verfolgte das Team außerdem das Ziel, die Arbeitsstrukturen fit für die Zukunft zu machen. Die Motivation ist dabei immer, die Studierenden optimal betreuen zu können.

Darlehenskasse der Bayerischen Studierendenwerke e.V.

Die Darlehenskasse der Bayerischen Studierendenwerke e.V. (DAKA) zielt darauf ab, bedürftigen Studierenden in Bayern durch Studienabschlussdarlehen die Vorbereitung auf ihre Abschlussprüfungen zu erleichtern und ihnen einen erfolgreichen Studienabschluss zu ermöglichen.

Im Geschäftsjahr 2024 (Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024) stieg die Anzahl der bewilligten Darlehen im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wurden in Bayern 184 Einzeldarlehen bewilligt, mit einem Gesamtbetrag von 675.500 Euro.

Die Anzahl der Anträge auf Stundung oder Ratenreduzierung ist im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr gesunken. Bayernweit wurden 55 Anträge gestellt. Der Gesamtbetrag der gestundeten oder reduzierten Raten beträgt 43.490 Euro.

Jahresbericht 2024
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