BAföG – was ist das eigentlich? Bin ich dafür berechtigt? Und was benötige ich alles für einen Antrag? Gerade wer frisch angefangen hat zu studieren, hat gegebenenfalls allerhand Fragen rund um die Sozialleistung des Bundes, die zur Finanzierung des Studiums beitragen soll.

Aus diesem Grund beantwortet Felix Alexy vom Studierendenwerk München Oberbayern im folgenden die wichtigsten Fragen rund um das Thema BAföG und gibt wichtige Tipps und Hinweise, die bei der Antragsstellung zu beachten sind.

 

Was ist BAföG?

BAföG steht eigentlich für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Studierenden und Schülern in Deutschland regelt. Mit dem Kürzel „BAföG“ wird umgangssprachlich auch die Sozialleistung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt.

Das Besondere daran: Die Hälfte des Geldes ist komplett geschenkt! Die andere Hälfte ist zwar ein Darlehen, aber ohne Zinsen. Und die Rückzahlung beginnt erst 5 Jahre nach dem Studium.

Wer ist für BAföG berechtigt?

Eine BaföG-Förderung können grundsätzlich alle Studierenden an einer staatlichen Hochschule oder Akademie für ihre erste Ausbildung erhalten. Voraussetzung ist, dass sie nicht genügend eigene finanzielle Mittel zur Verfügung haben – dazu zählen auch Unterhaltszahlungen der Eltern.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Zweitausbildungen, Ausbildungen im Ausland, Schüler/-innen oder Ausländer/-innen gefördert werden. Für Studierende an privaten Hochschulen gilt: Die Ausbildungsstätte muss dafür anerkannt sein.

Wie stelle ich einen BAföG-Antrag?

Am besten mit dem Online-Antrag, da dieser viele Vorteile bietet: So sind die Eingaben bereits auf Fehler geprüft und liegen direkt digital vor. Über BAföG-Digital ist eine elektronische Antragstellung ohne Originalunterschrift oder Authentisierungsverfahren möglich. Es kann mit Anlegen eines einfachen Nutzerkontos ein digitaler Antrag rechtswirksam gestellt werden. Außerdem können hierüber ebenfalls Belege hochgeladen werden. So spart man sich den Gang zum Kopierer und Briefkasten.

Was benötige ich für einen BAföG-Antrag?

Für den ersten BAföG-Antrag werden eine Reihe an Informationen und Belegen benötigt (Belege in der Regel nur in Kopie oder als Upload):

• Daten zur bisherigen Ausbildung und Erwerbstätigkeit

• Bankverbindung

• Immatrikulationsbescheinigung

• Studierende aus dem Ausland: gültige Aufenthaltsdokumente

• aktuelle Belege zum Vermögen bzw. zu Schulden

• Mietvertrag oder aktuelle Meldebescheinigung / Wohnungsgeberbestätigung (Vorlage)

• Arbeitsvertrag oder Gehaltsnachweis

• Einkommensnachweise der Eltern und ggf. Ihres/Ihrer Ehegatten/Ehegattin oder Lebenspartners/Lebenspartnerin

• Adresse Ihrer Eltern

• Einkommensbelege oder Ausbildungsnachweise anderer Unterhaltsberechtigter

• Nachweis über Krankenversicherung

• Eine Begründung, wenn Sie schon eine andere Ausbildung begonnen oder abgeschlossen haben(Achtung: nicht jeder Grund zählt! Bitte informieren Sie sich unbedingt vor einem Abbruch oder Wechsel, wenn Sie diesen nach dem Beginn des 3. Semesters planen.)

Ausführliche Informationen dazu gibt es auch auf der Website des Studierendenwerks.

Wann sollte ich den BAföG-Antrag stellen?

Ein BAföG-Antrag kann jederzeit gestellt werden. Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühstens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Bearbeitung kann aktuell mehrere Wochen dauern. Für Studienanfänger/-innen empfiehlt sich deshalb, den ersten Antrag so früh wie möglich zu stellen. Am besten, sobald klar ist, dass Sie einen Studienplatz haben.

Eine genehmigte Förderung wird dann normalerweise für zwölf Monate ausgesprochen. Man spricht dabei auch vom Bewilligungszeitraum. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein neuer Antrag auf Ausbildungsförderung (Formblatt 1 oder 9) zu stellen.

 

Was gibt es beim BAföG-Weiterleistungsantrag zu beachten?

Auch der nächste Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden. Wenn der Antrag vollständig mindestens zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht wird, dann ist die sogenannte Weiterleistung möglich. Dabei fließt das Geld weiter ohne Unterbrechung, auch wenn der Bescheid für den Zeitraum noch nicht fertig ist.

Unser Tipp: Kümmern Sie sich am besten vier bis fünf Monate vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums um den nächsten Antrag. Dann bleibt der Kopf in der Prüfungszeit frei.

Wo bekomme ich Informationen zu BAföG?

Auf unserer Internetseite www.stwm.de oder unter www.bafög.de gibt es allerhand Informationen rund um die Förderung zu finden. Das Amt für Ausbildungsförderung berät aber auch gerne ausführlich in unserer allgemeinen BAföG-Beratung. Diese bieten wir in München, Freising und Rosenheim an. Unsere Sprechzeiten sind auf unserer Website zu finden.

Mein BAföG-Antrag wurde abgelehnt – und nun?

Bei einer Ablehnung muss man unterscheiden zwischen „Dem Grunde nach Anspruch, allerdings in Höhe von 0,00 €“ oder „Dem Grunde nach keinen Anspruch“.

Im ersten Fall lohnt sich gegebenenfalls ein weiterer Versuch zu einem späteren Zeitpunkt. Die persönlichen Umstände der Antragsteller/-innen aber auch Bewertungskriterien wie die Freibeträge oder Bedarfssätze können sich geändert haben.

Im zweiten Fall lohnt sich auch kein weiterer Versuch. Allerdings gibt es neben BAföG auch weitere Förderungsmöglichkeiten wie Studienkredite oder Stipendien. Hierüber können Sie sich beim Studierendenwerk München Oberbayern ebenfalls ausführlich beraten lassen. Informationen gibt es auf unserer Website.

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