2020 wiesen wir in unserem Studierendenwerksmagazin „servus“, Ausgabe November 2020, auf Fristen und Besonderheiten hin, die für BAföG-Empfänger/-innen allgemein wichtig sind:

Um kontinuierlich BAföG zu erhalten, reichen Sie Ihren Weiterförderungsantrag bis mindestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Leistungszeitraums ein: bis spätestens 31.07. (bei Ablauf Ihrer Förderung zu Ende September) bzw. bis spätestens 31.01. (bei Ablauf Ihrer Förderung zu Ende März).

Finanzielle Unterstützung gibt es auch während eines Auslandsaufenthalts. Stellen Sie rechtzeitig den entsprechenden Antrag.

Teilen Sie uns mit, wenn Sie eine Beurlaubung oder einen Fachwechsel planen. Ebenso, wenn Sie Ihr Studium vorzeitig beenden.

Lassen Sie sich in besonderen Situationen (Fachwechsel, Leistungsrückstand, Behinderung, Erkrankung, Kinder) von der Allgemeinen BAföG-Beratung oder unseren BAföG-Sachbearbeiter/-innen beraten.

Weitere Infos unter: www.stwm.de/finanzierung

Ein Interview mit Oliver Leitner, Leiter des Amtes für Ausbildungsförderung, sehen Sie hier.

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