Das Thema BAföG ist komplex und wirkt für den einen oder die andere wie von einer anderen Galaxie. Dass das viele davon abhält, überhaupt erst einen Antrag zu stellen, ist schade, denn viel mehr Studierende könnten vom BAföG profitieren! Hier bringen wir Licht ins Dunkel des BAföG-Universums und stopfen die schwarzen (Wissens-)Löcher.
 

Vielen Studierenen steht BAföG zu – lassen Sie sich beraten!

Formblätter, Paragraphen, Zahlen – der Spaßfaktor bei der BAföG-Antragsstellung könnte höher sein, das ist klar. Hier und da suchen sich Studierende daher Tipps in Internet. Im Prinzip gut, aber dadurch kursieren viele Gerüchte. Sie führen oft dazu, dass gar nicht erst der Versuch gemacht wird, BAföG zu beantragen. Viele haben auch einfach Angst vor Schulden. Diese Angst entsteht oft durch Unwissen, aber: Schulden sind nicht gleich Schulden!

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht vielen jungen Menschen erst das Studium – und das bereits seit 1971. Zum Wintersemester 2019/20 beschloss der Bundestag die jüngste Erhöhung der BAföG-Förderung, womit der Höchstbetrag für Studierende nun bei 752 Euro bzw. wenn die Kranken-und Pflegeversicherung selbst gezahlt werden muss bei 861 Euro pro Monat liegt. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern und der Studierenden wurden angehoben. Die Studierenden selbst dürfen pro Jahr 5.400 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Das ist ein wichtiger Schritt, wenn auch noch nicht ausreichend für die Bewältigung der Kosten in Großstädten wie München.

 

Glaube und Irrglaube im BAföG-Universum

Theorie 1

Ich bekomme eh kein BAföG.“

Das könnte der erste Irrglaube sein, denn das können nur die Ämter für Ausbildungsförderung verbindlich feststellen. Es ist daher immer der sicherste Weg, den Antrag zu stellen. Im Internet gibt es viele BAföG-Rechner. Dort werden aber manche gesetzlichen Bestimmungen nicht richtig dargestellt bzw. berücksichtigt. Manchmal liest man auch nicht genau und denkt dann zu Unrecht, dass man keine Förderung erhalten kann. Wer Zweifel hat: Kommen Sie in die Beratung! Sicher ist, dass BAföG nach Unterhalt und Stipendien die günstigste Möglichkeit ist, ein Studium zu finanzieren. Die Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, die andere Hälfte ein Zuschuss (= geschenkt!). So günstig verleiht sonst niemand Geld. Und die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach dem Studium.

 

Theorie 2

Ich kann ja auch jobben, das kommt aufs Gleiche raus.“

Klar, vom Nebenverdienst muss später nichts zurückgezahlt werden. Und München ist auch sehr teuer, so dass viele ohnehin einen Job brauchen. Aber viel arbeiten und nur mit halber Kraft studieren? Oder gar das Studium abbrechen? Dann lieber BAföG beantragen – jobben geht auch zusätzlich. Bis zu einem Verdienst von 450 Euro brutto pro Monat im Durchschnitt wird zudem in der Regel nichts vom BAföG abgezogen.

 

Theorie 3

Ich brauche es nicht nochmal probieren, mein Antrag wurde schon mal abgelehnt.“

Das kann man pauschal nicht sagen. Einkommensverhältnisse der Eltern, eigenes Vermögen oder die Lebenssituation der Geschwister: All das hat einen Einfluss auf die Berechnung. Wenn sich bei diesen Punkten etwas ändert, können aus 15 Euro schon einmal 250 Euro Förderung werden. Berechnungsbeispiele gibt es auf www.bafög.de. Außerdem: Für ein Studium im Ausland gibt es eventuell BAföG, auch wenn im Inland kein Anspruch besteht. Und gerade in Situationen, in denen sich das Einkommen der Eltern ändert, z.B. durch Kurzarbeit wegen Corona oder Jobverlust, kann sich ein Neuantrag lohnen.

 

Theorie 4

Den Antrag ausfüllen dauert ewig und ist voll kompliziert.“

Zugegeben, sich mit Anträgen beschäftigen ist nicht die schönste Beschäftigung der Welt. Doch selbst wenn das Ausfüllen des BAföG-Antrags eine gewissen Zeit dauert, kann es sich am Ende lohnen! Im Durchschnitt werden 707 Euro im Monat bewilligt, die zur Hälfte auch noch geschenkt sind. Wir sind der Meinung, das ist den (oft auch nur kleinen) Aufwand auf jeden Fall wert! Auf der Website des Studierendenwerks unter Finanzierung/BAfög-FAQs finden sich viele Tipps zum richtigen Ausfüllen des „Antrags auf Ausbildungsförderung / Formblatt 1“ und die Vorteile des Online-Antrags.

 

Theorie 5

Da verschulde ich mich ja total!“

Das ist wohl die größte Sorge auf der Umlaufbahn des BAföGs. Ja, die Hälfte der Förderung ist ein Darlehen. Für dieses fallen jedoch keine Zinsen an und man hat lange Zeit für die Rückzahlung! Das Darlehen ist außerdem insgesamt auf maximal 10.010 Euro begrenzt für Bachelor und Master zusammen, egal wie hoch die Förderung ist. Wer größere Teilbeträge zahlt, kann zusätzlich einen deutlichen Nachlass erhalten. Ein Beispiel: Lena, Medizinstudentin, erhält monatlich 625 Euro BAföG. Das sind im Jahr 7.500 Euro, in drei Jahren 22.500 Euro. Die Hälfte, 11.250 Euro, sind geschenkt. Die andere Hälfte muss sie nach und nach zurückzahlen bzw. nur 10.010 Euro, denn das ist die Obergrenze. Ihr werden also weitere 1.240 Euro geschenkt. Von den 10.010 Euro zahlt sie 3.000 auf einen Schlag zurück und erhält auf diesen Betrag weitere 9,5 % Rabatt, zahlt also nur 2.715 Euro anstatt 3.000. Kurz: Niemand muss eine übermäßige Verschuldung durch BAföG befürchten, die Bedingungen für die Rückzahlung sind sehr fair!

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu BAföG und Finanzierung finden Sie unter:
www.stwm.de/finanzierung

Nutzen Sie den BAföG-Online-Antrag! Dieser Antrag bietet viele Vorteile wie z.B. eine Prüfung auf Plausibilität der Angaben:
www.bafoeg-digital.de
www.bafoeg-bayern.de

Sie brauchen Beratung? Wir helfen Ihnen kostenlos und vertraulich:
www.stwm.de/beratung

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