Ab 15. März 2023 können Studierende die Einmalzahlung (Energiepreispauschale) von 200 Euro beantragen. Sie war bereits im vergangenen Jahr angesichts der höheren Belastungen durch gestiegene Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel in Aussicht gestellt worden.
WIE WIRD DAS GELD BEANTRAGT?
Über die Website www.einmalzahlung200.de . Etwas Vorbereitung ist notwendig: Um die Einmalzahlung beantragen zu können, braucht man eine "BundID" und zusätzlich den Online-Ausweis oder das Elster-Zertifikat. Das Vorgehen wird auf der Website ebenfalls erklärt.
WER BEKOMMT DIE EINMALZAHLUNG?
Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind berechtigt. Dazu zählen auch Promotionsstudierende, Studierende in einem dualen Studium, Teilzeitstudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester. Für Studierende an privaten Hochschulen gilt: Ihr Ausbildungsgang muss einem solchen an einer öffentlichen Einrichtung als gleichwertig anerkannt sein.
Ausländische Studierende können die Einmalzahlung ebenfalls beantragen, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum 1. Dezember 2022 in Deutschland hatten und zu diesem Zeitpunkt an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren.
WEITERE INFOS
Die finanzielle Unterstützung muss nicht versteuert werden und sie soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein. Außerdem soll die Einmalzahlung auch keine Berücksichtigung bei der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe finden und unpfändbar sein.