Soziales
Liebe Leserinnen und Leser,
wenn Sie unsere Tacheles-Reihe „Warum sollte die Politik das Studierendenwerk München Oberbayern unterstützen?“ verfolgen, wissen Sie, dass uns der Arbeitsauftrag, den wir als Studierendenwerk inne haben, sehr am Herzen liegt – und zwar nicht nur, weil er gesetzlich im Hochschulgesetz festgeschrieben ist. Dass das nicht ein bloßes Lippenbekenntnis von uns ist, sieht man an dem Bereich Soziales, den das Studierendenwerk seit Jahrzehnten stetig ausbaut. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die Arbeit der Abteilung Soziales und stellen diese mit den einzelnen Arbeitsbereichen vor. Auch hier legen wir Ihnen dar, was aus unserer Sicht gut läuft und wo es mit Unterstützung der Politik besser laufen könnte.
Eine Abteilung mit vielen Facetten
Seit Mitte des Jahres arbeiten die ehemaligen Abteilungen Diversity und Studieren mit Kind zusammen unter dem Namen „Soziales“. In dieser Abteilung fließen die Dienstleistungen Beratung, Studieren mit Kind, Kultur sowie Internationales zusammen. Um Ihnen einen Eindruck von der Größe der Abteilung zu geben: Alleine im Jahr 2021 führten die Berater/-innen der Abteilung 11.943 Beratungskontakte durch, betreuten trotz der Pandemie 50 Veranstaltungen im Bereich Kultur und 99 Veranstaltungen für internationale Studierende, bei denen beispielsweise 1.122 Studentinnen und Studenten teilnahmen. Die Kollegen/-innen von Studieren mit Kind halten insgesamt 19 Kindertagesstätten mit 150 Mitarbeitern/-innen am Laufen. Darin werden 490 Kinder betreut. Den Bereich „Studieren mit Kind“ besprechen wir wegen seiner Größe und der damit einhergehenden Besonderheiten in einem separaten Blogbeitrag noch ausführlicher.
Zudem finden pro Semester nachgefragte Workshops statt, die sich an internationale Studierende richten, die neu in München ankommen. Damit soll ihnen die Eingewöhnung in einem anderen Land, das Leben und Studieren in einem neuen Umfeld und das Kennenlernen von anderen Studierenden erleichtert werden. Und nicht zuletzt kümmern sich die Kolleginnen um die Tutoren/-innen der Wohnanlagen, die das dortige Wohnheimleben bereichern und um die Kommunikation zwischen Studierenden und dem Studierendenwerk München Oberbayern.
Eine sehr wichtige Beratungsleistung für die Studierenden ist beispielsweise die psychotherapeutsiche Beratung. An diese können sich alle Studierenden wenden, die über ihre Probleme mit erfahrenen Psychologen/-innen sprechen möchten. Beratungsfelder sind beispielsweise Schwierigkeiten im Studium, Beziehungskonflikte, Isolation und Kontaktprobleme, Depressionen, Angstzustände, Suizidgedanken oder psychosomatische Beschwerden.
Ein gutes Bild über unser Beratungsnetzwerk können Sie sich hier machen.
Kurz: Die Abteilung Soziales deckt alle Facetten der sozialen Betreuung der Studierenden ab. Und das nicht erst seitdem diese Aufgabe im aktuellen Hochschulgesetz verankert ist, sondern schon seit Jahrzehnten. Die hohe Nachfrage nach den Angeboten dieses Bereiches gibt uns seit jeher Recht und besonders mit der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Maßnahmen ist der Bedarf beispielsweise nach psychotherapeutischer Beratung angestiegen. Fördermittel für diesen wichtigen Bereich gab es seitens des Wissenschaftsministeriums in all den Jahrzehnten keine . Unser Angebot wurde immer gerne gesehen und auch dessen Notwendigkeit verstanden. Auch die Hochschulen schätzen dieses zusätzliche, KOSTENLOSE und ergänzende, hochschulneutrale Beratungsprogramm. Allein, es scheint den Verantwortlichen kein Geld wert zu sein, weshalb das Studierendenwerk München Oberbayern die bis zu zwei Millionen pro Jahr aus Eigenmitteln bzw. aus den Solidarbeiträgen der Studierenden aufbringt. Das machen wir gerne, weil wir die Notwendigkeit sehen und dies wirklich eine sinnvolle Verwendung der Gelder darstellt. Noch besser wäre allerdings, wenn der Landtag für diesen immer wichtiger werdenden Service entsprechende Finanzmittel bereitstellen würde und zwar für ganz Bayern, denn an anderen Hochschulorten gibt es natürlich genauso einen Bedarf.
Arbeitsauftrag und Fördermittel
Bis zum Beschluss des aktuellen Hochschulgesetzes im Juli 2022 war zwar die Beratung der Studierenden gewünscht, jedoch nicht bindend als Arbeitsauftrag festgeschrieben. Wie gesagt führten wir ihn trotzdem aus und so erwirtschaftete das Studierendenwerk München Oberbayern die Gelder, die beispielsweise für die BAföG- und Studienkreditberatung, die allgemeine soziale Beratung, die psychotherapeutische Beratung oder Rechtsberatung benötigt werden, selbst. Auch die Workshops und Veranstaltungen im Kultur- und internationalen Bereich stemmen wir seit jeher ohne Fördermittel für diesen Bereich. Lediglich das Tutorenprogramm wird vom Ministerium finanziert und das auch nur, weil es in früheren Jahren mal an den Hochschulen angesiedelt war.
An dieser Stelle ist es sicher hilfreich, Ihnen einen Einblick in die Finanzierungsstruktur des Studierendenwerks München Oberbayern zu geben. Denn anders als viele erwarten, erwirtschaftet das Haus den Großteil des Finanzbedarfs, insgesamt bis zu 66 Prozent, seiner Einnahmen selbst – maßgeblich aus den Erlösen der Hochschulgastronomie und den Mieteinnahmen der Wohnanlagen. Die zweite Säule der Finanzierung kommt mit rund 20 Prozent von den Grundbeiträgen der Studierenden, und nur 12 bis 15 Prozent stammen aus staatlichen Zuschüssen. Dabei macht die Förderung des Bauministeriums für die mit Fördermitteln gebauten Wohnanlagen 5,3 Prozent aus. Weitere 3,5 Prozent dienen zur Vollkostenerstattung für das Amt für Ausbildungsförderung(BAföG), das damit als einzige unserer Dienstleistungen voll staatlich finanziert ist. Ganze 3,5 Prozent gehen vom Wissenschaftsministerium als Zuschuss an die Betriebe der Hochschulgastronomie. Für den Bereich Beratung, Kultur, und Internationales erhält das Studierendenwerk München Oberbayern keine Gelder. Eine genaue Darlegung unserer Finanzierung im jeweiligen Geschäftsjahr finden Sie in unseren Jahresberichten. Dort gibt es auch jeweils eine Kurzfassung, die diese Finanzstruktur enthält.
Die rechtliche Situation hat sich mit Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes verändert, denn jetzt steht im Gesetzestext festgeschrieben, dass die Studierendenwerke die Aufgabe zur „Bereitstellung von Beratungsangeboten sowie von Einrichtungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich“ zu leisten haben. Diesen Schritt begrüßen wir sehr! Aber wir hoffen, dass damit die genannten Bereiche zukünftig auch gesondert bezuschusst werden. Denn es ist nicht besonders zielführend, einer Anstalt des öffentlichen Rechts eine Aufgabe zuzuweisen, ihr aber zur Ausführung derselben das dazu nötige Budget zu verwehren.
Chancengleichheit in der Bildung
Bildungsgerechtigkeit fängt damit an, dass alle die gleichen Ausgangsbedingungen erhalten. Besonders im Bereich der akademischen Ausbildung ist es wichtig, die soziale Basis dafür zu schaffen, dass sich alle Studierenden gleichermaßen auf ihr Fach konzentrieren können. Beratungsangebote, kulturelle Angebote und Maßnahmen für ein erfolgreiches Ankommen in einer fremden Umgebung für internationale Studierende leisten dazu einen wesentlichen Beitrag. Es ist richtig und wichtig, dass die Politik die Ausgangsbedingungen dafür gesetzlich geschaffen hat. Letztlich muss diesem Aufgabengebiet jedoch auch das dafür nötige Budget zugehen, denn andernfalls fordert der Gesetzesgeber die Verantwortung zwar ein, wälzt selbige aber auf der anderen Seite wieder ab. Wir bleiben also optimistisch, dass baldmöglichst auch die finanziellen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass wir unserem Auftrag nachkommen können.
Ihre
Dr. Ursula Wurzer-Faßnacht
komm. Geschäftsführerin